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700 zusätzliche Kita-Plätze erfordern viel Kraft

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„Die Grundsteuer B zählt zu den wichtigsten Beiträgen zur allgemeinen Deckung des Haushalts. Bis Ende 2017 ist ihr Hebesatz auf 784 Punkte festgesetzt worden. Dieser Schritt war erforderlich, um im Vorgriff auf die von der Bundesregierung angekündigte Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden Euro, deutlich geringere Gewerbesteuererträge und steigende Sozialaufwendungen in der Haushaltsplanung auszugleichen. Im Nachtragshaushalt 2016 wurde eine Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B ab 2018 um 54 Punkte auf 730 Hebesatzpunkte vorgesehen. Infolge der Bundesentlastung und der allgemeinen Haushaltsentwicklung kann der Hebesatz weiter gesenkt werden. Für die Jahre 2018 und 2019 wird nun ein Hebesatz von 640 Punkten vorgeschlagen. Das entspricht einer Zielerreichung von 78 Prozent. Ab 2020 wird ein Hebesatz von 620 Punkten vorgesehen, der einer Zielerreichung von 89 Prozent entspricht.

Der Aufforderung der Industrie‐ und Handelskammer mit dem Hebesatz auf das heutige Niveau der Stadt Wuppertal – dieses liegt derzeit bei 620 Hebesatzpunkten – zu gehen wird damit ab 2020 nachgekommen. Remscheid wird zum 1. Januar 2018 die Spitzenposition bei der Grundsteuer an Solingen abgeben, das bereits eine Erhöhung um 100 Punkte auf dann 690 Hebesatzpunkte beschlossen hat. Bei einer angemessenen und umsichtigen Haushaltsplanung ist es nicht möglich, unser gemeinsames Ziel einer vollständigen Rücknahme zu erreichen.

Eine besondere Kraftanstrengung für die Stadt Remscheid wird der Ausbau der Angebote zur Tagesbetreuung für Kinder erfordern. Der Jugendhilfeausschuss und der Rat haben 2015 die Jugendhilfeplanung beschlossen, die zu zwei wesentlichen Aussagen gelangt:

  • ohne die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze bis 2018 kann kein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder bis zum Schuleintritt bereitgestellt werden, 2
  • der zusätzliche Bedarf in Remscheid erfordert einen Ausbau in der Größenordnung von 200 Plätzen.

Mit der bisherigen Ausrichtung war das Ausbauziel für eine bedarfsgerechte Versorgung für das Jahr 2018 angestrebt. Auf der Grundlage der städtischen Vorausberechnung der Bevölkerung Remscheids 2015 bis 2035 mussten alle planungsrelevanten Daten aktualisiert und die erforderlichen zusätzlichen Ausbaubedarfe ermittelt werden. Die Fachverwaltung geht nunmehr von einem Ausbaubedarf von zusätzlichen 500 Betreuungsplätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen aus. Der Rat hat in seiner Sitzung am 30. Juni diesen Ausbau beschlossen. Er sieht die Schaffung von 200 Plätzen ab 1. August 2017 und weiteren 500 Plätzen ab 1. August 2018 vor. Den Mehraufwendungen für Zuschüsse an freie Träger stehen Mehrerträge aus den gesetzlichen Zuschüssen, den Elternbeiträgen, dem Belastungsausgleich und den Beiträgen der freien Träger gegenüber. Die Mehrbelastung in 2017 wird 282.000 Euro betragen und dann bis 2021 auf 2,6 Millionen Euro anwachsen. Es verbleibt somit ein Finanzierungsdefizit, das durch allgemeine Haushaltsmittel gedeckt werden muss. Wie sieht das in den nächsten drei Jahren aus?

  • 2017: 280.000 Euro können im Haushalt abgebildet werden, so dass eine Grundsteueranhebung von sieben Punkten nicht erforderlich ist.
  • 2018: 1,4 Millionen Euro sind nicht im Haushalt abbildbar, so dass die Grundsteuer nicht auf 600 Hebesatzpunkte reduziert werden kann. Es sind 35 Hebesatzpunkte für den Kita‐Ausbau erforderlich.
  • 2019: von 2,5 Millionen Euro können rund 1,1 Millionen Euro im Haushalt abgebildet werden. Für den verbleibenden Betrag (1,4 Millionen Euro) ist eine Anpassung der Grundsteuer erforderlich, die nicht auf 600 Hebesatzpunkte reduziert werden kann. Es sind 34 bzw. 33 Hebesatzpunkte für den Kita‐Ausbau erforderlich.

Diese Zahlen verdeutlichen die intensiven Bemühungen der Verwaltung eine Kompensation des Mehraufwandes innerhalb des Haushalts darzustellen. Dies ist jedoch – bei bestem Willen – im hier erforderlichen Umfang nicht möglich. Der für 2018 und 2019 vorgesehene Grundsteuerhebesatz von 640 Punkten berücksichtigt nicht nur die Finanzbedarfe für den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung sondern ermöglicht diesen erst.“ (aus der Etatrede von Stadtkämmerer Sven  Wiertz in der Ratssitzung am Donnerstag)


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