Neuer B-Plan soll Restwald sichern und Einzelhandel beschränken, titelte der Waterbölles am 24. Februar 2014. Damals gab die Bezirksvertretung Süd grünes Licht für den Bebauungsplan Nr. 661 Gebiet Burger Straße zwischen Bliedinghauser Straße und Reinhard-Mannesmann-Straße (Mannesmannpark / ALDI-Markt) mit dem Ziel, die Situation des Einzelhandels entsprechend dem städtischen Einzelhandelskonzept zu steuern und die quartiersbedeutsame Grünfläche (das, was vom einstigen Mannesmannpark noch übrig geblieben ist) zu sichern. Denn neben dem im nordöstlichen Teil des einstigen Parkgeländes errichteten ALDI-Markt eine größere Grünfläche mit umfangreichem schützenswertem Baumbestand verblieben, die nach Ansicht von Verwaltung und Politik erheblich zur Umfeldqualität beiträgt. Den Aufstellungsbeschluss hatte der Haupt- und Finanzausschuss am 6. März 2014 gefasst. Zur Sicherung der Planungsziele beschloss der Rat der Stadt Remscheid am 1. Juli 2014 eine Veränderungssperre; sie läuft am 13. Juli 2016 verlängert am 12. Dezember dieses Jahres aus. Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen gilt es jetzt zu entscheiden und die Offenlage zu beschließen. Das Thema steht am kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Süd.
Das Gebiet zwischen Bliedinghauser Straße, Burger Straße und Reinhard-Mannesmann-Straße habe sich in der Vergangenheit nicht entsprechend den Zielen des Durchführungsplans Nr. 30 aus dem Jahr 1956 entwickelt, welcher für den überwiegenden Bereich der Fläche ein Industriegebiet festgesetzt hat, heißt es in der aktuellen Verwaltungsvorlage. Auf der Fläche sind Wohn- und Gemeinbedarfsnutzungen, Einzelhandelsnutzungen und eine parkähnliche Grünfläche entstanden. Die ursprünglichen Ziele des Durchführungsplans entsprechen nicht mehr den städtebaulichen Zielen der Stadt Remscheid und sind nicht zuletzt aufgrund der faktischen Situation vor Ort auch nicht mehr umsetzbar.
Die Genehmigung für den neuen ALDI-Markt hatte die Stadt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes erteilt. Der Einzelhandel mit Zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Plangebiet entspricht jedoch nicht den Zielsetzungen des Einzelhandelskonzepts der Stadt Remscheid. Es ist zu befürchten, dass sich Einzelhandelsnutzungen in zentrenschädigender Weise weiter ausbreiten. Der Verwaltung liegen Bauanträge und Bauvoranfragen für weitere Einzelhandelsnutzungen vor. Der Bebauungsplan hat daher das Ziel, die städtebauliche Situation unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes zu ordnen", so die Verwaltung. Auf dem Grundstück Burger Straße 85/ 85a sind für nicht großflächige Lebensmittelmärkte zusammen 197 Stellplätzen ausgewiesen. Der östliche Markt steht seit Eröffnung des neuen, östlichen Marktes leer.
Neben dem Neubau dürfte aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung noch ein zweiter nicht großflächiger Mark gebaut werden. Doch die ambitionierten Pläne von Rainer Dorn (Projektgesellschaft Dorn & Partner) und Harald Schlößer (Schlößer-Projekt GmbH) sie haben zu diesem Zweck eigens eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet - gehen darüber hinaus. Statt der beiden genehmigten "nicht großflächigen Märkte planten sie auf dem Gelände einen Vollsortimenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche und einen Discounter mit 1.200 m² also zwei großflächige Märkte. Das sagten die beiden Investoren am 18. Dezember 2013 bei der Unterzeichnung des Pachtvertrages mit dem Tennisclub Mannesmann (inzwischen ausgelaufen). Ob sie an diesem Plan noch immer festhalten? Dann müssten sie vor dem Verwaltungsgericht gegen den neuen Bebauungsplan Nr. 661 klagen...