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Hotline bei Verdacht auf professionelle Schwarzarbeit

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Egal, ob Auftraggeber oder Auftragnehmer: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern für alle Beteiligten eine strafbare Handlung, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Und in Remscheid stehen nun allen, die professionell durch  gewerbsmäßige Schwarzarbeit Geld bzw. Steuern und oder Sozialabgaben sparen wollen, härtere Zeiten bevor. Denn die Kreishandwerkerschaft und die Stadt Remscheid haben sich auf ein beispielhaftes Pilotprojekt verständigt, das dem Treiben schwarzer Schafe einen deutlichen Riegel vorschieben soll. Das zielt insbesondere auf die Baubranche, speziell auf Angebote von vermeintlichen oder gelernten Dachdeckern, Malern, Anstreichern, Elektrikern, Heizungs- und Sanitärinstallateuren und Kfz-Mechanikern, deren Dumpingpreise Illegalität vermuten lassen. Ausdrücklich nicht im Focus der Ermittler stehen dagegen Hilfestellungen und Gefälligkeitsarbeiten unter Freunden und Nachbarn. Das gilt auch für die Hotline bei Verdacht auf Schwarzarbeit, die ab Dienstag, 25. Juli, unter der Rufnummer 0151 730 38 143 erreichbar sein wird.

Im Rathaus wurde das Pilotprojekt gestern vorgestellt. Neben Handwerksmeistern und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) nahmen an der Pressekonferenz für die Stadt Remscheid Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz und teil, von Seiten der Kreishandwerkerschaft Remscheid Kreishandwerksmeister Armin Hoppmann, sein Stellvertreter Hans-Jürgen Althaus und Geschäftsführer Fred Schulz teil. Neben der Industrie sei das Handwerk mit einem Jahresumsatz von 700 Millionen Euro das wirtschaftliche Rückgrat der Stadt, betonte der OB und verwies auf ca. 550 junge Remscheider mit einem Ausbildungsvertrag im Handwerk, Stellen, die durch Schwarzarbeit gefährdet seien, so Hoppmann. Horst Schwarzweller: „Deshalb habe ich das Angebot von Fred Schulz zu einer intensiveren Zusammenarbeit sehr begrüßt!“ Neue Stellen im Rathaus? Der Oberbürgermeister winkte ab. „Schwarze“ Baustellen können auch künftig, so Schwarzweller, „nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Ressourcen“ von den Mitarbeitern des KOD kontrolliert werden (werktags zwischen 7.30 und 22 Uhr sowie samstags).

Schwarzarbeit

  • gefährdet den Bestand der ordnungsgemäß eingetragenen Betriebe
  • gefährdet Arbeitsplätze
  • gefährdet Ausbildungsplätze
  • gefährdet Leib und Leben der Auftraggeber (mit Gefahren verbundene Handwerkerleistungen, z.B. Elektro, Sanitär, Heizung, KFZ)
  • schädigt im erheblichen Maße die Volkswirtschaft (u.a. Steuerhinterziehung)
  • entzieht dem Auftraggeber die Möglichkeit der Gewährleistung.

Nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegt "Schwarzarbeit" u. a. in folgenden Fällen vor:

  • Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne Eintragung in die Handwerksrolle
  • Gewerbeausübung ohne Gewerbemeldung
  • Handwerksausübung ohne Eintrag in die Handwerksrolle
  • Leistungsmissbrauch

Dabei handeln sowohl die Auftraggeber als auch diejenigen, die die Schwarzarbeit ausführen, ordnungswidrig und können darüber hinaus wegen Steuerhinterziehung, Nichtabführen von Sozialversicherungsleistungen, Erschleichung von Sozialleistungen usw. strafrechtlich belangt werden. Die Stadt Remscheid ermittelt insbesondere Verstöße gegen das Gewerbe- und Handwerksrecht. Hierbei soll es künftig eine intensivere Kooperation mit dem Hauptzollamt Düsseldorf, Standort Wuppertal, geben zum Zwecke gemeinsamer Kontrollen von Baustellen und Betrieben. Aus 2016 sind bei der Stadt Remscheid derzeit 46 Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig, die sich aus Verstöße ergeben hatten, die der KOD zum Beispiel bei Baustellenkontrollen oder Überprüfungen von gewerblichen Betriebsstätten ermittelt hatte.

Im Zweifel können die städtischen Mitarbeiter bei derartigen Aktionen künftig Expertenrat einholen: Denn alle zwölf Remscheider Handwerksinnungen haben je einen Beauftragten benannt, der dem KOD klar benennen kann, welche Arbeiten durch die „Handwerksrolle“ geschützt sind und welche nicht. Diese Frage könnte sich durchaus häufig ergeben. Denn immerhin 41 Berufe sind in Deutschland nicht mehr geschützt, d. h. können ohne Ausbildungsnachweis ausgeübt werden.

Aber nicht nur mit Fachwissen beteiligt sich die Kreishandwerkerschaft an dem Projekt, wie Fred Schulz erläuterte, sondern auch mit finanziellen Mittel zur indirekten, immateriellen Unterstützung des KOD. Damit sollen interne Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Literatur und technische Ausstattung (Fotoapparate) bezahlt werden. Auch soll die Ordnungsbehörde einen direkten Zugriff auf das EDV-Netzwerk der Kreishandwerkerschaft (Handwerksrolle) erhalten. Vereinbart wurde ferner ein regelmäßiger Gedankenaustausch zwischen den Innungsbeauftragten und dem KOD.


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