Damit der Marketing Innenstadt e.V. die Einzelhändler an der Alleestraße auffordern könnte, am Sonntag, 3. Dezember, ihre Geschäfte zu öffnen, bedürfte es einer entsprechenden Verordnung der Stadt Remscheid über diesen verkaufsoffenen Sonntag. Doch damit wird Ralf Wieber, der Vorsitzende des Marketingrates, wohl nicht rechnen können. Denn Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke legte am Dienstag dem Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung den Beschlussvorschlag vor: Der Erlass der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 3.12.2017 innerhalb des Stadtbezirks Alt-Remscheid im Bereich der Alleestraße ab Einmündung Hochstraße/Daniel-Schürmann-Straße bis einschließlich Markt wird abgelehnt.
Letztlich hat der Rat der Stadt darüber zu entscheiden, an welchen Sonntagen im Jahr in Remscheid die Geschäfte geöffnet werden dürfen. Er stützt sich dabei zumeist auf einen Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung. Der hatte die Beschlussvorlage am Dienstag als Tischvorlage auf der Tagesordnung. Das führte dazu, dass die Ausschussvorsitzende Tanja Kreimendahl den Ausschussmitgliedern in einer Pause zehn Minuten Zeit geben musste, um sich in die Thematik einlesen zu können. Abgestimmt wurde mit dem in solchen Fällen üblichen Hinweis auf Beratungsbedarf in der Fraktion (der SPD) aber auch danach nicht. Die CDU sah sich dazu sehr wohl in der Lage, was Kreimendahl durchaus unüblich veranlasste, über den Vertagungsantrag der SPD abzustimmen. Der ging mit zehn Ja- und sieben-Neun-Stimmen durch, so dass die Ratsmitglieder bei ihrer Abstimmung am 28. September ohne Ausschussempfehlung auskommen müssen.
Der Ausschuss hätte seine Beratungsaufgabe ruhig erfüllen können; das hätte weitere Beratungen in den Fraktionen bis zur Ratssitzung nicht verhindert. War der Ausschussmehrheit das Thema etwa zu heikel? Dabei hätte die Schilderung der Sachlage durch die Verwaltung für die Ausschussmitglieder schlüssig sein können. Zumal die Verwaltung sich bei der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di rückversichert und so erfahren hatte, dass sie die beantragte Sonntagsöffnung kategorisch als rechtswidrig ablehnt.
Gewiss, der Marketing Innenstadt e.V. hatte sich mit seinem Antrag viel Mühe gegeben. Am 3. Dezember sei ein großes Kinder- und Familienfest auf dem Remscheider Weihnachtsmarkt mit angrenzender Eisbahn geplant sowie ein individueller Weihnachtsmarkt der Lebenshilfe mit liebevoll betreuten Weihnachtsständen, wobei die zu erwartende hohe Besucherfrequenz Hoffnung gebe auf wichtige Erlöse für den guten Zweck. Pech, dass Ver.di die Besucherzahl als bloße Vermutung ohne Substanz zur Seite wischte, da eine Vergleichszahl aus Vorjahren fehle. Und gegenüber dem gemeinnützigen Charakters des Weihnachtsmarktes der Lebenshilfe überwögen doch wohl die die kommerziellen Interessen des Antragstellers in Qualität und Ausgestaltung der additiven Programmpunkte.
Fazit der Verwaltung: Im Hinblick auf die Vorgaben der Rechtsprechung an die Begründung und Plausibilität für eine Verkaufsöffnung am Sonntag ist daher damit zu rechnen, dass eine Verordnung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Dier Waterbölles-Prognose: Dem wird sich der Rat der Stadt nicht verschließen und eine Verordnung für einen verkaufsoffenen Sonntag am 3. Dezember ablehnen.