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Einziehungsverfahren Wupperstraße ruht vorläufig

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Pressemitteilung der Stadt Remscheid

Im Zusammenhang mit dem DOC Remscheid wurden Klagen gegen den Bebauungsplan Nr. 657, gegen die Baugenehmigungen für das DOC und gegen die sogenannte „Einziehung“ des Teils der Wupperstraße, auf dem das DOC gebaut werden soll, erhoben. Auf die Klagen gegen die Einziehung eines Teils der Wupperstraße hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Aussetzungen der Verfahren angeordnet, weil die Entscheidung der Rechtsstreite seines Erachtens ganz oder teilweise von der Gültigkeit des Bebauungsplanes Nr. 657 abhängt und daher das hierzu vorliegende Normenkontrollverfahren abzuwarten sei.

Gegen diesen Beschluss hatten die Stadt Remscheid und der beigeladene Investor McArthurGlenn Beschwerde beim dafür zuständigen Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (OVG) eingelegt, weil hierzu eine gegenteilige Rechtsauffassung besteht. Mit seinem Beschluss vom 16. März, der den Beteiligten am 21. März (Waterbölles: also bereits am Mittwoch vergangener Woche!) zugestellt wurde, hat das OVG die Beschwerden zurückgewiesen, weil die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens alleine im pflichtgemäßen Ermessen des Verwaltungsgerichts liegt und das OVG in dieser Entscheidung keine Ermessensfehler erkannt hat. Mit diesem Beschluss hat das OVG keine inhaltliche Entscheidung zur Rechtmäßigkeit der Einziehung oder zu der Frage getroffen, ob das DOC gebaut werden darf oder nicht. Vielmehr hat es - aus rein prozessualer Sicht - entschieden, in welcher Reihenfolge die Gerichte die erhobenen Klagen entscheiden: Vor der Entscheidung über die Klage gegen die Einziehung der Wupperstraße soll über die Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan entschieden werden. (E-Mail der Stadt Remscheid von heute)


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