Doppelt so viele verkaufsoffene Sonntage je Stadtbezirk wie heute sollen künftig in Nordrhein-Westfalen dem Einzelhandel mehr Wirtschaftskraft, sprich: größere Einkünfte bescheren. Doch noch hat der Landtag das neue Ladenöffnungsgesetz nicht beschlossen, noch dürfen die Geschäfte ledig an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr bis zu jeweils fünf Stunden geöffnet sein. Anlässlich von Feste, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. Und auf dieser Basis hat die Verwaltung jetzt der Politik empfohlen, für Lennep und die Remscheider Innenstadt Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen zu beschließen für die Veranstaltung Lennep blüht auf am 15. April in der Lenneper Altstadt und für einen Jahrmarkt der Golde der Marktschreier am 29. April auf 750 Meter langen Fußgängerzone der Alleestraße zwischen Einmündung Daniel-Schürmann-Straße und Markt. Den Einzelhändlern in diesen Bereichen erlaubt das, ihre Geschäfte zwischen 13 du 18 Uhr offenzuhalten. Denn wie vom Oberverwaltungsgericht Münster seit September 2017 vorgeschrieben, stehe in beiden Fällen die öffentliche Wirkung der ... Veranstaltung im Vordergrund und nicht die typisch werktägliche Geschäftigkeit der Ladenöffnung, so die Verwaltung in ihren Beschlussempfehlungen für die Sondersitzungen von Umweltausschuss, Bezirksvertretung Alt-Remscheid, Bezirksvertretung Lennep und Rat der Stadt (alle am 9. April im Remscheider Rathaus).
In dem Antrag Lennep blüht auf von Lennep Offensiv e.V. ist von acht großflächigen Ständen auf dem Alter Markt mit Blumen und Accessoires für Haus und Garten die Rede und von voraussichtlich 14 geöffneten Geschäften. Man rechne mit 3.000 bis 4.000 Besucher auf einer Verkaufsfläche von mindestens 1.500 Quadratmetern, deutlich mehr als die 372 Quadratmeter Verkaufsfläche der Geschäfte.
Den Jahrmarkt der Marktschreiber mit Lebensmittel aller Art, Haushaltswaren und Geschenkartikeln sowie verschiedenen Imbissständen hat der Marketing Innenstadt e.V. beantragt. Er erwarte dazu 25 bis 30 Händler sowie 15.000 und 24.000 Besucher, steht in seinem Schreiben vom 10. Dezember 2017. Somit sei davon auszugehen, folgert die Verwaltung, dass diese Besucherzahlen in den räumlich engeren Geschäften nicht erreicht werde.
Das Ladenöffnungsgesetz schreibt vor, dass die Kommune von Erlass einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag die zuständige Industrie- und Handelskammer und Gewerkschaft anhören muss. Dem Beschlussvorschlagen liegen eine Stellungnahme der bergischen IHK und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bei. Während die IHK gegen die Freigabe der Ladenöffnung für beide Veranstaltungen keine Bedenken hat, werden diese von ver.di abgelehnt, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Eine Klage hat die Gewerkschaft für den Fall, dass die beiden Märkte genehmigt werden, in ihrem Schreiben allerdings nicht angekündigt.