Hauptgrund für Wohnungslosigkeit in Remscheid ist nach Angaben der Stadtverwaltung die wachsende Schuldenlast der privaten Haushalte. kombiniert mit dem enger werdenden Wohnungsmarkt. Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum erweist sich für einen wesentlichen Teil der Wohnungssuchenden nämlich für den einkommensschwachen Personenkreis inzwischen als unzureichend, heißt es in der Antwort der Verwaltung Auf eine Anfrage der CDU. Bei Überschuldung werde das Mietkonto immer öfter als eine Art Dispo-Kredit verwendet mit der Folge, dass binnen kurzer Zeit Mietschulden in einer Höhe entstehen, welche den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertragsverhältnisses (§ 543 BGB) berechtigt. Und die Entschlossenheit der Vermieter, zu verfahren, habe deutlich zugenommen. Soziale Erwägungen treten dabei immer mehr hinter rein wirtschaftliche Interessen zurück, so die Verwaltung. Und zugleich nehme die Bereitschaft der Vermieter ab, ein einmal begonnenes Räumungsklageverfahren durch eine außergerichtliche Einigung zu beenden. Die Zahl der Räumungsklageverfahren und eingeleiteten Zwangsräumungen steige demzufolge stetig.
Vor dem Abschluss neuer Mietverträge verlangen ausnahmslos alle großen Wohnungsgesellschaften und inzwischen auch die meisten Privatvermieter eine Schufa-Auskunft. Das Vorhandensein von Mietschulden führt wie auch andere Schuldenproblematiken regelmäßig zu einer Schufa-Eintragung, die dann einem neuen Mietverhältnis im Wege steht. Für die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfen wird es immer schwieriger, das primäre Ziel des Wohnungserhalts zu erreichen, berichtet die Verwaltung in ihrer Vorlage zur Ratssitzung am 3. Mai weiter. Für die betroffenen einkommensschwachen Haushalte sei es ausgesprochen schwierig geworden, anderen bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das gilt nach Angaben der Verwaltung für
- klassisch einkommensschwache Haushalte, d. h. Haushalte im Bezug von Sozialleistungen nach SGB II/SGB XII, WoGG bzw. mit WBS-Berechtigung
- von Wohnungslosigkeit bedrohte bzw. wohnungslose Haushalte, darunter Flüchtlinge, welche nicht mehr verpflichtet sind, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen und zum Auszug aus dieser aufgefordert werden
- Familiennachzüge zu bereits hier lebenden Flüchtlingen:
Und da von einer wesentlichen Änderung der Struktur und Einkommenssituation der Remscheider Bevölkerung nicht auszugehen sei, ebenso aber auch nicht von einem weiteren Bevölkerungsrückgang, erwartet die Stadtverwaltung, dass die Schere zwischen Angebot und Nachfrage auf dem preisgebundenen Wohnungsmarkt sich weiter öffnen wird.
Da besteht also Handlungsbedarf. Den konstatierten Rat und Verwaltung bereits vor sieben Jahren. Am 26. Juni 2012 beschloss der Rat der Stadt das Handlungsprogramm Wohnen. Darauf bezogen sich die Fraktionen bzw. Gruppen von SPD, GRÜNE, FDP und WiR, als sie im März 2017 den Antrag stellten. die Stadt möge die Entwicklung von Wohnbauflächen beschleunigen.
In der Vorlage zur nächsten Ratssitzung antwortet die Verwaltung auf die Frage der CDU, ob die Umsetzung der Handlungsempfehlungen und Ziele des Handlungsprogramms Wohnen, wie vorgesehen, von einer Arbeitsgruppe begleitet worden seien: Bei der Aufstellung des Handlungsprogramms in 2012 ging der verfassende Fachdienst davon aus, dass in der Aufgabenplanung der Folgejahre entsprechende Ressourcen für eine Begleitung des Umsetzungsprozesses verfügbar würden. Diese Ressourcen wurden allerdings seit 2013 für die Aufstellung und anschließende Umsetzung des Konzeptes zur Revitalisierung der Innenstadt eingesetzt. Antwort der CDU: So wichtig das Programm zur Revitalisierung der Innenstadt auch ist: Wir können nicht nachvollziehen, dass das Handlungsprogramm Wohnen, das ja für unsere gesamte Stadt relevant ist, über fast sechs Jahre von der Verwaltung ad acta gelegt wurde. Auch auf der städtischen Internetseite ist kein Hinweis darauf zu sehen, dass das Handlungsprogramm Wohnen über Jahre nicht angepackt wurde. (...) Auf Seite 126 der Niederschrift der Ratssitzung vom 28.6.2012 steht, dass das Konzept spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben sei. Wie will man etwas fortschreiben, was man noch gar nicht in Angriff genommen hat? (...) Wir erwarten, dass unsere Fragen zur Sitzung am 12. April vollumfänglich beantwortet werden.