Einstimmig haben am Dienstag die Mitglieder des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung die Verwaltung beauftragt, Antragstellungen für das Sofortprogramm Elektro-mobilität des Landes Nordrhein-Westfalen zu prüfen insbesondere mit Blick auf die Erweiterung des Programms und dem Ausschuss über die Ergebnisse und mögliche Förderanträge zu berichten. Das Land Nordrhein-Westfalen will in den Ausbau der Elektromobilität investieren und fördert daher die Errichtung von öffentlichen Ladesäulen und unterstützt die Kommunen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Seit dem 5. Februar werden die Kommunen nach Mitteilung der Landesregierung wie folgt beim Ankauf von Fahrzeugen unterstützt:
- 40 Prozent der Anschaffungskosten (maximal 30.000 Euro) gibt es beim Kauf von E-Autos.
- 60 Prozent (max. 60.000 Euro) beträgt der Fördersatz beim Erwerb von besonders innovativen Brennstoffzellenfahrzeugen.
- 80 Prozent (max. 8.000 Euro pro Ladepunkt) erhalten Städte, Gemeinden und Kreise beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für ihre E-Fahrzeuge. In gleicher Höhe werden auch E-Mobilitäts-Beratungen unterstützt.
Für den Aufbau öffentlicher Ladesäulen können Kommunen bis zum 30. Juni 2018 eine Förderung von 40 Prozent der Investitionskosten in Anspruch nehmen. Unterstützt werden sowohl Säulen für Normalladung bis 22 kW als auch Säulen für Schnellladung von 100 bis 150 kW sowie der Netzanschluss. Das Land fördert solche Vorhaben nur dann, wenn der Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen bezogen wird.
Damit bekommen die Kommunen verstärkt die Chance, ihren Fuhrpark mit klimaschonenden und innovativen Fahrzeugen zu erneuern. Insbesondere für den innerstädtischen Verkehr, wie er für die Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks der Normalfall sein dürfte, kann die Umstellung auf Elektromobilität interessant sein. Aufgrund der Landesförderung können Elektrofahrzeuge nicht nur unter Umweltaspekten, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit eine attraktive Lösung sein. Zum verstärkten Einsatz von Elektrofahrzeugen gehört zwingend auch eine Verbesserung der Ladeinfrastruktur. Hier bietet der Einsatz von Fördermitteln die Möglichkeit, ein bedarfsgerechtes Netz von Ladesäulen aufzubauen, heißt es in der Antragsbegründung der FDP.