In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr am 13. September möchte die FRaktui9on der Linken von der Verwaltung gerne wissen, wie es um die Möblierung der Alleestraße bestellt ist. Zitat: Auf unsere Anfrage zum Stand der Planungen wurde uns im April mitgeteilt, dass die im Rahmen des Revitalisierungskonzeptes vorgesehene Möblierung der Alleestraße 2019 startet und die Ausschreibungen für die Umgestaltung Scharffstraße und Fastenrathstraße bereits in Planung sind. Im Juni hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Möblierung der Alleestraße aufgrund einer Zweckbindungsfrist von Fördermittel erst im Jahre 2021 starten kann. Der aktuellen Mitteilungsvorlage 15/5204 ist nun zu entnehmen, dass die Zweckbindungsfrist in sechs Jahren nicht nur für die Möblierung Alleestraße, sondern auch für die Umgestaltung Scharff- und Fastenrathstraße erst im Jahr 2024 endet.
In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion um eine Aufstellung und realistische Terminierung aller Maßnahmen , die im Rahmen des Revitalisierungskonzeptes von dieser Zweckbindungsfrist betroffen sind, mit der Prämisse, keine Rückzahlungsverpflichtung einzugehen. Sie frage zugleich: Wie hoch wäre die Rückzahlungsverpflichtung im Rahmen einer Umgestaltung von Teilflächen für die Maßnahme Möblierung Alleestraße wenn diese, wie ursprünglich geplant, im nächsten Jahr starten würde?