Die Antworten der Verwaltung auf die Anfrage der CDU-Fraktion vom 27. November stehen heute auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Lennep. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17.30 Uhr in der Hilda-Heinemann-Förderschule, Hackenberger Str. 117. Nachfolgend dokumentiert der Waterbölles dir Fragen und Antworten, die bereits zur Sitzung des Rates der Stadt am 6. Dezember vorlagen:
Welche Vereinbarungen wurden zwischen der Stadt Remscheid und den Nachbargemeinden Hückeswagen und Wermelskirchen geschlossen?
Am 17.05.2018 wurde eine Absichtserklärung durch die Städte Hückeswagen, Remscheid und Wermelskirchen unterzeichnet. Weiter soll eine Verwaltungsvereinbarung zur Kostenteilung für im Rahmen der Vorplanung zu erstellende Gutachten entsprechend der jeweiligen Flächenanteile unterzeichnet werden.
Welche Vorplanungen liegen vor?
Die Erschließung der Flächen erfolgt über eine durchgängige Verbindungsstraße von Wermelskirchen im Westen über Remscheid bis nach Hückeswagen im Osten (siehe Anlage
Welche weiteren Verfahrensschritte sind nun geplant?
Im Rahmen des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung ist geplant Ende 2019, Anfang 2020 in allen drei Städten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Im Anschluss folgt dann die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sowie die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Parallel zur förmlichen Beteiligung im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung wird auf Regionalplanungsebene der Regionalplan geändert. Die Änderung des Regionalplanes Düsseldorf ist nötig, da ohne diese eine Änderung des Kölner Regionalplanes nicht möglich ist. Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung oder in einem nachgelagerten Verfahren durchgeführt werden.
Welche Fachgutachten müssen eingeholt werden?
Der genaue Umfang und Detailierungsgrad der einzuholenden Fachgutachten ergibt sich aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1, Satz 1 BauGB. Nach aktuellem Kenntnisstand der Stadtverwaltung werden aber folgende Gutachten erstellt werden müssen:
- Artenschutzgutachten (Vergabe 2019 geplant)
- Prospektionsgutachten (Vergabe 2019 geplant)
- Verkehrsgutachten (Vergabe 2019 geplant)
- FFH-Vorprüfung (Vergabe 2019 geplant)
- Geländemodellierung
- Immissionsschutzgutachten
- Entwässerungsgutachten
- Niederschlagswasserkonzept
- Klimagutachten
- Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
- Ausgleichflächenkonzept
- Landespflegerischer Fachbeitrag
Auf Grundlage der Gutachten wird die Planung im Rahmen eines Umweltberichtes auf negative Auswirkungen auf die Umwelt überprüft und Maßnahmen vorgeschlagen um diese zu vermeiden oder auszugleichen.
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