Im Vorgriff auf den noch festzustellenden Jahresabschluss 2017 muss die Stadt Remscheid überplanmäßige Rückstellungen in Höhe von 502.169,90 bilden zur Abdeckung der Drohverluste bei der Straßenbaumaßnahme Trecknase. So nachzulesen in der Beschlussvorlage, mit der sich der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss am 31. Januar beschäftigen wird. Das Thema ist der letzte Punkt im öffentlichen Teil der Sitzung. Die Rückstellung wird zunächst in voller Höhe der entstanden Schäden gebildet (Bruttoprinzip des kommunalen Haushaltsrechtes). Ein Teil der Schadensumme (ca. 167.000 ) muss im Rahmen der Endabrechnung vom Landesbetrieb Straßen NRW ausgeglichen werden, heißt es in der Vorlage.
Hintergrund: In den Jahren 2016 bis 2018 wurde die Trecknase,eine der zentralen Kreuzungen Remscheids umgebaut. Herzu wurde im November 2016 der Auftrag zur Ausführung der Arbeiten an die Fa. Pohl Erdbewegungen GmbH, Hilden vergeben. Nach erheblichen Differenzen mit der ausführenden Baufirma und festgestellten Mängeln wurde der Vertrag mit der Fa. Pohl am 16. Oktober 2017 gekündigt. Um die Baumaßnahme leistungsgerecht abschließen zu können, mussten nach der Kündigung des Auftrages und der Neuvergabe der Arbeiten die von der Fa. Pohl bereits ausgeführten Gewerke aufgrund erheblicher Mängel teilweise zurückgebaut werden. Durch diese Mängelbeseitigung und durch die hiermit verbundenen erheblichen zeitlichen Verlängerung der Baumaßnahme ist der Stadt Remscheid ein Schaden in Höhe von 502.000 entstanden. Dieser Schaden wurde auch im Insolvenzverfahren der Fa. Pohl entsprechend angemeldet. Ob in diesem Verfahren ein Ausgleich des Schadens erfolgen wird, muss abgewartet werden, so die Verwaltung.
Im Einzelnen setzt sich die Schadenssumme wie folgt zusammen:
- 140.765,63 bereits geleistete Zahlungen für Leistungen, die mängelbehaftet waren oder im Zuge der Schadenbeseitigung entfernt werden mussten:
- 52.604,90 Kosten der Verkehrssicherung während der Zeit des Baustillstand und der Mängelbeseitigung
- 215.117,20 Kosten Mängel- und Schadensbeseitigung
- 30.310,48 Gutachterkosten und Ingenieurleistungen
- 83.371,66 19 Prozent Umsatzsteuer.
Ergibt abzüglich anteiliger Vertragserfüllungsbürgschaft von 20.000 die erforderliche Rückstellung in Höhe von 502.169,90 .
Zu den haushaltsrechtliche Voraussetzungen heißt es in der Vorlage: Nach § 36 Abs. 3 GemHVO sind Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren zu bilanzieren, sofern der voraussichtliche Verlust nicht geringfügig sein wird. Mit der pflichtigen Teilnahme am Stärkungspakt NRW ist die Stadt Remscheid bekanntermaßen zu einer restriktiven Haushaltsausführung verpflichtet, so dass die Sachbudgets grundsätzlich keinen Spielraum für größere, nicht vorhersehbare Aufwendungen enthalten. (...) Der im Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 3.711.060,83 Euro beinhaltet die notwendige Rückstellung in Höhe von 502.170 Euro für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und aus laufenden Verfahren ... noch nicht. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 war die konkrete Schadenshöhe noch nicht bekannt, so dass die Rückstellungsbildung auf das jetzige Prüfungsverfahren verschoben wurde.