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Der Kampf der bergischen Kleinschmiede um ein Privileg (II)

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Teil II

Als am 25. Mai 1764 die Meldung nach Düsseldorf erging, dass der erwähnte Johann Hens mit seinem Sohne wirklich außer Landes gezogen sei und auch der „Prinzipal-Werkstätten-Zimmermeister" Peter Kläuser nach Neu-England ziehen wolle, um daselbst Hämmer und sonstige Werkstätten zu bauen, wurde man doch nachdenklich. Sofort erging ein Befehl an den Richter des Amtes Bornefeld, „dass die Emigration der Landeseingesessenen verboten und dem Peter Kläuser die Requisition seines Vermögens und körperliche Arrestierung angedroht werden solle". Trotzdem sahen sich die Vertreter der Kleinschmiede bald darauf veranlasst, die Mitteilung zu machen, „dass nicht nur einige der besten Meister wirklich mit Sack und Pack emigriret seyen, sondern auch 36 märkische Unterthanen, um hiesige Handwerke zu erlernen und sich hernach anderweitig zu etabliren, sich wirklich inner Landes auf den Werkstätten befinden täten".

Nun wurde eine Untersuchung vom Kurfürsten Karl Theodor, der damals in Schwetzingen residierte, angeordnet. Der Richter Mülheim in Hückeswagen ließ durch die Remscheider Scheffen Johann Hermann Habernickel und Franz Dahm, sowie durch den Vorsteher Peter Hütz Erkundigungen einziehen. Diese lauteten für die Angeber wenig schmeichelhaft. „Der verzogene Johann Hens und sein Sohn seien Grobschmiede, gehörten also nicht unter die Sechzehn-Kleinschmiedehandwerker. Es sei also den Commercien und der Fabrique kein Nachteil entstanden, weil an Grobschmieden kein Mangel sei". Gleiche Bewandtnis habe es mit Peter Kläuser. „Dieser sei ein einfacher Zimmermeister, der wegen seiner Geschicklichkeit wenig belobt werde und an den Werkstätten mehr verdorben als gebessert habe". „Auch habe sich dieser Kläuser seit verschiedenen Jahren und fast die mehrste Zeit an entlegenen Ürtern aufgehalten", folglich „sei er mit allem Recht als ein Vagabund zu consideriren". Auch die Behauptung von den Märkischen Eindringlingen sei eine „listige Vorspiegelung und ein ausersonnen Märlein". „Der Flor des Commercii und der Fabrique wäre nicht so hoch gestiegen, wenn nicht einige hundert Fremdlinge sich zu Remscheid niedergelassen und etablirt hätten. Es könnte noch eine merkliche Anzahl zur Behelf gebraucht werden, wenn solche zu erhalten". Die Angabe, dass die gnädigste Verordnung vom 17. April bezüglich der Emigration zu Remscheid nicht publiziert worden, sei „mit boshafter Falschheit bekleidet".

Indem der Richter die Behauptungen der Kleinschmiede mit den stärksten Ausdrücken zurückwies, nahm er gleichzeitig Partei für die Gegenseite und bat den Kurfürsten, den Remscheider „Fabrikanten" und Kaufleuten die Bestätigung ihrer bisherigen Freiheit widerfahren zu lassen. Diese schweren Vorwürfe konnten die Kleinschmiede nicht auf sich sitzen lassen. Ihre Vertreter verteidigen sich in geschickter Weise unter Beifügung von Zeugnissen. Eine Reihe von Handwerksmeistern bekräftigen mit ihrer Unterschrift, dass Johann Hens einer der besten Meister und Peter Kläuser ein guter Werkstattzimmermann sei. Die Kleinschmiede Johann Peter Peters, Peter Berger und Peter Angermundt bestätigen ferner (1. Juli 1765), dass auch noch weitere Meister ins Märkische gezogen seien, nämlich Engelbert Hammes, Lihn, Johann Schlieper, Johann Ehlis, Matthias Blasberg und Peter Harelt.

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