Der beabsichtigte Beschluss des Rates der Stadt Wuppertal zur Beendigung der Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt Wuppertal und der Stadt Remscheid wegen des DOC Remscheid-Lennep (Klagerücknahme) auf der Basis des Kompromisses zwischen MacArthurGlen und der Interessengemeinschaft Wuppertal 1 e.V. (IG 1) wäre rechtswidrig und daher, selbst wenn er aus der Mitte des Rates beantragt werden würde, von Oberbürgermeister Mucke gem. § 54 11 GO NRW zu beanstanden. So beginnt die Stellungnahme der Rechtsamtsleitung der Stadt Wuppertal vom 5.11.2019, die sich im Ratsinformationssystem der Nachbarstadt für die Ratssitzung am 18. November unter dem Tagesordnungspunkt 11.8 wiederfindet, öffentlich einsehbar. Eine fehlende Beanstandung bei einem rechtswidrigen Beschluss könnte zu einem pflichtwidrigen Handeln des Oberbürgermeisters führen, heißt es da weiter. Zudem seien strafrechtliche Implikationen nicht auszuschließen.
Voraussetzungen für eine rechtssichere Verfahrensbeendigung aus Sicht der Stadt Wuppertal und ihrer Rechtsberater:
- Es muss eine belastbare Informationsgrundlage vorliegen, die eine Bewertung der seitens der Stadt Remscheid neu vorgelegten Gutachten (Stadt und Handel) und der auf die Innenstadt von Elberfeld zu erwartenden Auswirkungen enthält.
- Auf der Grundlage der vorgenannten Informationslage dürfen bei einer Rücknahme der Klage keine schwerwiegenden Nachteile für die Stadt Wuppertal drohen.
Aber: Auf der Informationsgrundlage des GMA-Gutachtens vom 30. August könne wegen der dort herausgearbeiteten schädigenden Auswirkungen (des DOC in Remscheid) auf die Elberfelder Innenstadt eine Klagerücknahme ... nicht willkür-/rechtsfehlerfrei beschlossen werden.
Im Oktober hat die Stadt Wuppertal zur umfassenden Bewertung der städtebaulichen Wirkungen des DOC Remscheid rund 700 Einzelhändler befragt. 19 der befragten Einzelhändler stimmten für eine Beendigung des Rechtsstreits (ca. 2/3), 16 Einzelhändler sprachen sich für den Kompromissvorschlag der IG Elberfeld aus. Ein ähnliches Bild hatte eine Einladung der IHK kurz vor der Befragung ergeben, als von 980 angeschriebenen Händlern lediglich 13 zu einer Diskussion über das DOC und seine möglichen Folgen gekommen waren. Die fehlende Beteiligung könnte zwar den Schluss zulassen, dass das Gros der Händler sich von dem geplanten DOC nicht negativ betroffen fühl, stellt die Stadt Wuppertal nun fest, um dann fortzufahren:
. Allerdings ist im deutschen Rechtsgebiet ein Schweigen grundsätzlich nicht eine rechtsverbindliche Zustimmung oder Willenserklärung und kann auch so rechtlich nicht vom Rat gewertet werden. Ein wie auch immer geartetes Rechtsinstitut einer schweigenden Mehrheit existiert nicht. Gleichzeitig kann die Befragung die zu erwartenden, gutachterlich herausgearbeiteten städtebaulichen Beeinträchtigungen der Elberfelder Innenstadt durch das DOC Remscheid nicht entkräften. Denn die Stellungnahme von lediglich 28 Einzelhändlern ist weder repräsentativ noch fachlich belastbar. Ein wie auch immer geartetes qualifiziertes Quorum für eine Beteiligung ...liegt hier nicht vor. Nur wenn eine repräsentative Zahl von Einzelhändlern sich konkret dahingehend geäußert hätte, dass durch das DOC Remscheid keine erheblichen negativen Auswirkungen auf ihren Geschäftsbetrieb zu erwarten seien, könnten die fachlich belegten Bedenken der GMA, dass die Elberfelder Innenstadt durch das DOC Remscheid strukturell geschädigt wird, ggf. entkräftet werden. Mangels Beteiligung lässt die Befragung der Einzelhändler diesen Rückschluss nicht zu.