Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Ministerin Ursula Heinen-Esser
Schwannstraße 3;
40476 Düsseldorf
Sehr geehrte Frau Ministerin Heinen-Esser,
ich wende mich mit einem Problem aus meinem Wahlkreis an Sie. Schon in mehreren Ratssitzungen kam das Thema der Sanierung eines belasteten Grundstücks auf. In Remscheid ist traditionell eine Vielzahl an Industrieunternehmen ansässig, was zur Folge hat, dass manche der Grundstücke dieser Unternehmen durch die jahrzehntelange industrielle Nutzung großen Belastungen ausgesetzt sind. Diese belasteten Grundstücke müssen saniert werden. Falls es sich um Altlasten handelt, muss die Sanierung durch Mittel des Landes und der Stadt finanziert werden.
Am konkreten Beispiel des Grundstückes Galvanik Blasberg" besteht nun folgendes Problem. Auf dem Grundstück befand sich ab Mitte der 1960er Jahre die Hartverchromung der Firma Otto Bias-berg GmbH & Co KG. Nach dem Insolvenzverfahren des Unternehmens im Jahr 2000 wurde der Betrieb bis zur endgültigen Stilllegung 2007 durch einen Pächter weitergeführt, der ebenfalls Insolvenz anmelden musste. Die Räumlichkeiten der ehemaligen Galvanik stehen seitdem leer. Aktuell wird nur noch der südwestliche Teil des Gebäudes durch einen Teileigentümer gewerblich verpachtet. Durch Mängel an den Galvanikbecken, Undichtigkeiten in den Rohrleitungen und Tropfverlusten sind auf dem Betriebsgrundstück massive Boden- und Grundwasserverunreinigungen mit Chrom, Chrom VI und Perfluorierten Tensiden (PFT) vorhanden. Die Verunreinigungen sind bis in den Quellbereich eines umliegenden Bachs nachweisbar.
Durch die Sanierungsmaßnahmen ist eine Verhinderung von weiteren Schadstoffeinträgen in das Grundwasser, Verhinderung des Abfließens von belastetem Wasser auf benachbarte Grundstücke sowie eine Reduzierung der Chromat- und PFT-Einträge in den umliegenden Bach beabsichtigt. Auch eine Nachnutzung des Geländes mit nicht störendem Gewerbe wird damit ermöglicht. Von der Stadtverwaltung wurde mir nun allerdings herangetragen, dass der für diese Altlastensanierung benötigte finanzielle Aufwand derart hoch sei, dass die begrenzten Mittel des Landes diese nicht deckten.
Ich bitte Sie daher um Ihren Rat, welche weiteren Möglichkeiten bestehen, diese notwendige Sanierung der Altlasten vollständig zu finanzieren.
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse und Dank entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Wolf MdL
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 3. Dezember 2019, mit dem Sie um Auskunft über Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierung der Altlast Galvanik Blasberg" in Ihrem Wahlkreis bitten. Der Sachstand zur Altlast Galvanik Blasberg" ist in meinem Hause bekannt. Es handelt sich um eine Maßnahme, die durch den AAV - Verband für Altlastensanierung und Flächenrecycling - und die Bezirksregierung Düsseldorf in enger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Remscheid bearbeitet wird. Die ehemalige Galvanik wurde mehr als 100 Jahre lang, bis zur Insolvenz des Betriebes im Jahr 2000, durch die Familie Blasberg betrieben. Nachdem der Firmengründer vor einigen Jahren verstarb, fiel das Erbe - die Hälfte des Grundstücks mit den aufstehenden Gebäuden - mangels anderer Erben an das Land Nordrhein-Westfalen. Die andere Grundstückshälfte wurde vor ca. 30 Jahren verkauft und gehört heute einer Privatperson. Das Grundstück ist fast ausschließlich auf dem früher von der Fa. Blasberg genutzten und heute brachliegenden Grundstücksteil belastet. Die Schadstoffe verunreinigen zusätzlich das Grundwasser, auch in einem ca. 400 m entfernten Quellaustritt wurden Schadstoff-Konzentrationen gemessen. Es besteht Handlungsbedarf, um die Umweltgefahr abzuwehren und eine Folgenutzung des Grundstücks zu ermöglichen.
Die Aufbereitung von industriell vorbelasteten Brachflächen ist mir ein wichtiges Anliegen. Für die Gefahrenabwehr gegenüber Altlasten stellt mein Haus den Kommunen Fördermittel aus dem Förderprogramm des MULNV für Bodenschutz und Altlasten bereit. Förderfähig sind Fälle, in denen kein privater Pflichtiger herangezogen werden kann oder die Kommune selbst pflichtig ist. Daneben leistet auch der AAV einen wesentlichen Beitrag zur Altlastensanierung und zusätzlich zum Flächenrecycling. Sowohl das Land als auch der AAV fördern mit 80% der Gesamtkosten, wobei die restlichen 20% durch die zuständige Behörde getragen werden muss.
Der AAV hat die Altlast Galvanik Blasberg" bereits 2011 in seinen Maßnahmenplan aufgenommen. Auch die Bezirksregierung Düsseldorf als aktueller Eigentümer leistet Beiträge zur Sanierung der Altlast. Der AAV hat eine Sanierungsuntersuchung und eine Sanierungsplanung für den Boden durchgeführt, die im Dezember 2018 abgeschlossen wurde. Dafür wurden ca. 150.000 bei einer Förderung durch den AAV von 80% aufgewendet, den Eigenanteil von 20% hat das Land über die Bezirksregierung getragen. Um ein weiteres Abströmen des kontaminierten Grundwassers über die Grundstücksgrenzen hinaus einzuschränken, werden zurzeit hydraulische Sicherungsmaßnahmen betrieben. Das verunreinigte Grundwasser wird gemeinsam mit Sickerwasser aus einem Dränagegraben in einem Vorlagetank gesammelt und entsorgt. Diese Maßnahmen am Grundwasser werden durch die Bezirksregierung Düsseldorf finanziert.
Es ist im Rahmen der weiteren Maßnahmen durch den AAV vorgesehen, die Betriebsgebäude zurückzubauen und den darunterliegenden kontaminierten Boden soweit wie möglich auszutauschen. Bevor der AAV damit beginnen kann, muss das Grundstück notariell geteilt werden. Die Eigentümerin der anderen Grundstückshälfte hat einer Teilung des Grundstücks grundsätzlich zugestimmt, der notarielle Vertrag steht noch aus. Anschließend ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen AAV und Stadt Remscheid über die Sanierung vorgesehen, um mit den Maßnahmen beginnen zu können.
Für die erforderliche Sanierung des Bodens und den Rückbau der Gebäude stellt der AAV 80% der erforderlichen rund zwei Mio. sowie die Projektleitung bereit, der Eigenanteil von 20% wäre von der Stadt Remscheid beizutragen.
Im Anschluss an die Bodensanierung ist ein Grundwassermonitoring erforderlich, um auf dieser Grundlage über das Erfordernis einer Weiterführung der laufenden Grundwassersanierung entscheiden zu können. Ich kann Ihnen also versichern, dass das Land Nordrhein-Westfalen mit der Finanzierung der laufenden Grundwassersicherung und mit der Förderung der Bodensanierung durch den AAV alle Möglichkeiten nutzt, die Stadt Remscheid bei der Sanierung dieser Altlast zu unterstützen. Sollte im Rahmen eines anschließenden Grundwassermonitorings weiterer Handlungsbedarf festgestellt werden, würde auch dann auf Grundlage des dann vorliegenden Kenntnisstandes eine Unterstützung durch das Land geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Heinen-Esser