In Remscheid haben nach vorläufigen Auswertungen bis zum 26. April 2020 knapp 1.050 Betriebe für rund 18.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeit angezeigt. Dies entspricht einem Anteil von 37 Prozent aller Remscheider Betriebe und knapp 40 Prozent aller Remscheider Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. |
Pressemitteilung der Agentur für Arbeit
Die überaus starke Inanspruchnahme der Kurzarbeit hat den Anstieg der Arbeitslosigkeit deutlich abgebremst. Bis zum 26. April haben 5.233 Betriebe für 79.707 Personen konjunkturbedingte Kurzarbeit angezeigt, das sind rund 35 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ein Vergleich mit den Auswirkungen der Finanzkrise 2009 zeigt, wie sehr viel höher die Anzeigen aktuell ausfallen. Im gesamten Jahr 2009 hatten im Agenturbezirk 1.499 Unternehmen für 35.362 Beschäftigte konjunkturbedingte Kurz-arbeit angezeigt, das waren im Jahresmittel rund 18 Prozent der sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten.
Die Anzahl der konkret betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist erst in einigen Monaten bestimmbar, wenn die Unternehmen die Anträge auf Auszahlung des Kurzarbeitergeldes gestellt haben. Hierfür haben die Betriebe drei Monate Zeit. Anders als in früheren Krisen sind dieses Mal alle Branchen betroffen, wobei manche Wirtschaftsbereiche vollständig stillstehen wie das Gaststätten- und Hotelgewerbe. Eine weitere Besonderheit ist, dass dieses Mal sehr viele kleine Betriebe Kurzarbeit angezeigt haben.
Viele Bereiche des Wirtschaftslebens haben im April geruht. Auch wenn die Kurzarbeit viel abgefangen hat, ist die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um rund 2.760 gestiegen. Ursächlich sind die Arbeitslosmeldungen aus vormaliger Beschäftigung, eine geringere Anzahl von Beschäftigungsaufnahmen, aber auch eine verringerte Entlastungswirkung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. So ist u.a. das Weiterbildungsgeschehen durch die Pandemie beeinträchtigt worden, auch wenn viele Bildungsträger auf Online - Lernformen umstellen konnten. Trotz der Krise konnten im April rund 1.000 zuvor arbeitslose Menschen eine Beschäftigung aufnehmen. Die Zahl der gemeldeten Stellen ist stark rückläufig; im April wurden rund 50 Prozent weniger offene Stellen als üblich um diese Jahreszeit gemeldet. Praktisch keine Branche ist von dem Stellenrückgang ausgenommen. Viele der aktuellen Stellenangebote sind zudem nur befristet, was die Unsicherheit über die künftige Entwicklung spiegelt.
Arbeitgeber stellen bei drohender Kurzarbeit zunächst eine Anzeige über den voraus-sichtlichen Arbeitsausfall. Die Anzeigen haben eine maximale Gültigkeitsdauer von sechs Monaten und werden statistisch nur für den Monat gezählt, in dem sie eingegangen sind bzw. erfasst wurden. Nicht für alle Personen in den Anzeigen erfolgt später auch tatsächlich Kurzarbeit. Auch das Ausmaß des Arbeitsausfalls pro Kopf ist aus den Anzeigen noch nicht erkennbar. Insoweit können die in den Anzeigen gemeldeten Zahlen über Personen zwar als potentielle, nicht aber als unmittelbare Zugänge in Kurzarbeit interpretiert werden. Es ist aber wahrscheinlich, dass in der aktuellen Krise die realisierte Kurzarbeit den in den Anzeigen genannten Personen recht nahekommt, da viele Arbeitgeber keine andere Möglichkeit haben, als die Arbeitszeit des Personals zu verkürzen.
Kurzarbeit ist keine Liquiditätshilfe, sondern hat das Ziel, bestehende Arbeitsplätze auch in Zeiten einer Krise zu sichern und den Betrieben zu ermöglichen, mit Ende der Krise ohne weiteren Verzug eine gewohnte Tätigkeit wiederaufnehmen und fortsetzen zu können.
Damit möglichst viele Menschen sowie Unternehmen und Betriebe in der aktuellen Situation davon profitieren können, sind die Zugangsbedingungen vereinfacht worden: Schon ab zehn Prozent der Beschäftigten kann ein Unternehmen in Kurzarbeit gehen; es müssen keine Minusstunden aufgebaut werden; auch Zeitarbeitsunternehmen können Kurzarbeitergeld (Kug) beantragen; für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden spezielle Hinzu-verdienstmöglichkeiten geschaffen.
Angesichts der sprunghaften Entwicklung hat die Agentur für Arbeit unmittelbar reagiert und die Beratungs- und Bearbeitungskapazitäten deutlich erhöht. Wir haben Mitte März sofort begonnen, Personal aus der Berufsberatung und der Arbeitsvermittlung in den für Kurzarbeitergeld zuständigen Aufgabenbereich zu verlagern. Seitdem werden laufend weitere Kolleginnen und Kollegen geschult, um eine möglichst rasche Bearbeitung der Kug-Anträge sicherzustellen andere Aufgaben müssen demgegenüber aktuell zu-rückstehen, schildert Martin Klebe, Leiter der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal, die aktuelle Situation bei der Bearbeitung der Anzeigen und Anträge zur Kurzarbeit. Für viele Unternehmen ist die aktuelle Krise der erstmalige Anlass, sich mit der Beantragung von Kurzarbeitergeld zu befassen. Dies wirft naturgemäß viele Fragen auf. Die Agentur hat deshalb nicht nur viele Partner in die Beratung von Kurzarbeitergeld eingewiesen, sondern auch ihr Online Angebot laufend aktualisiert und erweitert. Viele Fragen lassen sich bereits auf diesem Wege beantworten: Hierüber hinaus unterstützen wir rund um die Uhr mit unserer Hotline für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Aber auch die Betriebe können uns helfen, indem sie ihre Anträge möglichst sorgfältig und vollständig ausfüllen. Dies ermöglicht es, die beantragten Leistungen rasch und unbürokratisch zu überweisen:
Wir wissen aus vielen Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern, wie wichtig die rasche Bearbeitung des Kurzarbeitergeldes ist. Um trotz der weiter steigenden Antragszahlen diesem Anspruch gerecht zu werden, wurden bereits jetzt in erheblichem Umfang Überstunden geleistet. An Samstagen wurde und wird ebenso wie an den zu-rückliegenden Feiertagen rund um die Uhr gearbeitet, so Klebe.