Quantcast
Channel: Waterbölles - Wirtschaft
Viewing all articles
Browse latest Browse all 4830

Vom Zunftwesen zur Gewerbefreiheit - Schleifer-Monopol (II)

$
0
0

Johann Gottlieb Diederichs, Mitinhaber des Handelshauses P. J. Diederichs & Sohne, 1808-1811 Maire der Municipalität Remscheid. Nach einem im Besitz der Familie Rudolf Jarres befindlichen Ölbild. Foto: Mende.Teil 2
Nach einer zehnjährigen Ruhepause brachten die Vertreter des Solinger Härter- und Schleiferhandwerks den Stein wieder ins Rollen (1776). Die Solinger Waffenindustrie, die mehr als andere Gewerbezweige von der Konjunktur abhängig war, hatte nach Beendigung der großen Kriege mit Absatzschwierigkeiten zu kämpfen, während man in Remscheid infolge des vermehrten Bedarfs an Werkzeugen stark beschäftigt war. Wir können es verstehen, dass die Solinger Schleifer in dieser Zeit versuchten, sich durch die Arbeit an Remscheider Waren über Wasser zu halten. Dabei stießen sie aber auf geschlossenen Widerstand der Remscheider Schleifer, die die von Remscheid nach der Wupper hinabführenden Wege be­wachten und den Trägern alle nach Solingen bestimmten unge­schliffenen Schmiedewaren mit Gewalt wegnahmen.

Nach einigen vergeblichen Vermittlungsversuchen entschied die Regierung am 25. November 1777, dass die Ausfuhr der Remscheider Waren zum Schleifen nicht mehr zu gestatten und dem Vogt und Rat des Sensenschmiede- und Schleiferhandwerks aufzugeben sei, die Übertreter zu gebührender Bestrafung anzuzeigen. Dagegen sollten die beschlagnahmten Kleinschmiedewaren den Eigentümern „für diesmal" mit einer scharfen Warnung zurückgegeben werden. Diese Entscheidung bedeutete für das Solinger Schleiferhandwerk eine schwere Niederlage und eine empfindliche Benachteiligung des Einkommens. Kein Wunder, dass seine Vertreter alles daran setzten, die unbequemen Schranken zu beseitigen. Sie verfassten eine Beschwerdeschrift von 42 Seiten, in der sie ihre Remscheider und Cronenberger Kollegen als Pfuscher bezeichneten und ihnen die Befähigung zum Schleifen der feineren Waren absprachen. Ihr Vorgehen war insofern von Erfolg, als die Düsseldorfer Regierung wieder ins Wanken geriet. In einem kurfürstlichen Erlass an den Freiherrn von Schirp vom 12. März 1778 wurde erklärt, dass die Verordnung vom 25. November des vorigen Jahres zwar bestehen bleiben solle, „dass sie aber auf die in derselben nicht genannten Sechzehn - Kleinschmiedshandwerker nicht anzuwenden sei". So war der Erfolg der Remscheider und Cronenberger Schleifer wieder durch einen Federstrich hinfällig.

Die Solinger Schleifer samt den Remscheider Kaufleuten und den „Fabrikanten", die hinter ihnen standen, triumphierten, aber unter den Schleifern des Morsbachtales herrschte große Erbitterung. Schon am 3. Mai 1778 gaben die Sensen- und Stabschleifer in einem umfangreichen Schreiben an den Kurfürsten ihrer Enttäuschung darüber Ausdruck, dass ihnen ihre verbrieften Rechte wieder streitig gemacht würden. Sie betonten erneut, dass in den „Stabwaren" auch die Kleinschmiedeerzeugnisse eingeschlossen seien und dass die „Fabrikanten" die neue Bezeichnung nur zu dem Zweck erfunden hätten, um ihnen diese Waren zu entziehen.

"Vom Zunftwesen zur Gewerbefreiheit - Schleifer-Monopol (II)" vollständig lesen

Viewing all articles
Browse latest Browse all 4830