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Die Förderung von Schallschutzfenstern geht weiter

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Der Lärmaktionsplan für das Stadtgebiet Remscheid, den der Rat der Stadt im Juni 2016 beschlossen hat, dient der die Förderung von Schallschutzfenstern im Austausch mit  älteren Fenster, die auch energetisch nicht mehr dem heute technisch möglichen Stand der Energieeinsparung entsprechen. Im November 2016 wurde für zunächst für zwei Jahre die Förderrichtlinie und deren haushaltstechnische Abwicklung beschlossen. So können finanzielle Zuschüsse zum Austausch bestehender, schallschutztechnisch unzureichender Fenster, Fenstertüren und Rolladenkästen und dem Einbau von schallgedämmten Lüftern in besonders schutzbedürftigen Räumen gewährt werden. Anspruchsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit privater Nutzung an den im Lärmaktionsplan Remscheid bezeichneten Hauptverkehrsstraßen des Stadtgebietes Remscheid. Der Schallpegel an der der Lärmquelle zugewandten Fassade muss gemäß Lärmkartierung Lden von 70 dB(A) oder Lnight von 60 dB(A) überschreiten.
Zur ersten Orientierung werden die betroffenen Gebäude in einer Karte gekennzeichnet und online unter https://geoportal.remscheid.de/mapbender3/application/laermschutz_foerderprogramm im Geoportal dargestellt.

Welche Fassaden und Fenster im Einzelnen betroffen sind, wird für jeden Antrag von der Bewilligungsbehörde (Stadt Remscheid – Fachdienst Umwelt) geprüft. Die Auszahlungen erfolgen nach Abschluss und Nachweis der Durchführung der Arbeiten.
Verschiedene Bedingungen und Ausschlusskriterien unterstützen zudem die Qualität und Dauer der umgesetzten Maßnahmen. Die Förderrichtlinie und weitere Informationen können unter https://remscheid.de/leben/umwelt-und-natur/umweltschutz/146380100000127782.php nachgelesen werden.

Das Programm läuft inzwischen seit drei Jahren. In dieser Zeit gingen 25 direkte Anfragen zum Programm beim Umweltamt ein. Davon waren zwölf anspruchsberechtigt, für 6 Anträge wurden Bewilligungsbescheide erstellt, und fünf Maßnahmen mit einer Fördersumme von rund 27.000 € wurden letztendlich umgesetzt.
Für das Jahr 2020 werden überplanmäßig 10.000 € im Rahmen der Ermächtigung des Stadtkämmerers zur Verfügung gestellt. Für den Haushaltsplan-Entwurf der Stadt Remscheid der Jahre 2021 / 2022 werden je 20.000 € eingeplant. Sollte das Förderprogramm für den passiven Schallschutz gut angenommen werden und der eingeplante Ansatz von je 20.000 € p.a. ausgeschöpft sein, ist vorgesehen, den jährlichen Ansatz bedarfsorientiert um bis zu 20.000 € überplanmäßig zu erhöhen.


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