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Fragenkatalog wurde ausführlch beantwortet

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Zu Sinn/Leffers hatte Ratsmitglied Bettina Stamm (echt.Remscheid) der Verwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt. Die ausführlichen Antworten liegen zur heutigen Ratssitzung vor:

Frage: Welche konkreten Planungen hat der Entwickler in der Zoom Konferenz am 22. Juni 2021 vorgestellt? Was wurde besprochen?
Antwort: Die Vorstellungen des Investors gingen in die Richtung, dass dort ein Altenheim / betreutes Wohnen /Seniorenpflege errichtet werden sollte. Die Stadt stellte den Stand der Rahmenplanung vor. Er besagt, dass in diesem Bereich ein „Dritter Ort“ (VHS, Stadtbibliothek, etc.) etabliert werden soll, um die Frequentierung im Bereich der unteren Alleestraße zu stärken. Die Stadt Remscheid erteilte im Gespräch der Nutzungsvorstellungen des Investors eine Absage. Sodann boten die Vertreter des Investors an, dass sie für die Stadt den „Dritten Ort“ bauen und an die Stadt vermieten würden. Die Stadt Remscheid erklärte, dass sie aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln dem Ankauf des Objekts einschließlich der weiteren eigenen Entwicklung und Umsetzung unbedingt den Vorzug vor einer kostenintensiven Anmietung den Vorzug geben muss. Die Stadt Remscheid könne durch die Nutzung von Fördermitteln eine sehr viel geringere Haushaltsbelastung erreichen, als die Zusammenarbeit mit Investoren verspräche.

Frage: Wer hat den Kauf der Immobilie beschlossen und gab es zwischen dem 23. November 2020 und dem 10. Juni 2021 weitere Kontaktversuche zu dem Eigentümer / Immobilienmakler?
Antwort: Der Kauf wurde am 16. September 2021 durch den Rat der Stadt Remscheid beschlossen. Darstellung der Kontakte zur Immobilie Alleestraße 21-25:
16.November 2020 Telefonat durch FD 4.13.1 mit verkaufsbeauftragten Makler des Immobilieneigentümers hinsichtlich eines städtischen Kaufinteresses.
23. November 2020 Schriftliches Kaufangebot an den verkaufsbeauftragten Makler und an den zuständigen Architekten bzw. Ansprechpartner beim zuständigen Eigentümervertreter.
12.2020 /1.2021 zweimal telefonische Nachfrage bei dem verkaufsbeauftragten Makler Ergebnis: es wird noch geprüft.
9. Februar 2021 Schriftliche Anfrage bei verkaufsbeauftragten Makler, ob es Neuigkeiten hinsichtlich des städtischen Angebotes gibt. Keine Antwort.
17. Februar 2021 Anruf eines uns fremden Maklerbüro aus Frankfurt a. M. bei FD 4.13.2. Er erkundigt sich, ob seitens der Stadt Remscheid ein Kaufinteresse besteht für die beiden Objekte Deutsche Bank, Blumenstraße 33 – 37 und ex. SinnLeffers, Alleestr. 21 -25. FD 4.13.2 teilt dem Makler mit, dass FD 4.13.1 angesprochen werden soll.
18. Februar 2021 Telefonische Nachfrage durch FD 4.13.1 beim zuständigen Ansprechpartner, wer dieser neue Makler sei und wieso dieser Makler nun anruft, obwohl es bereits ein Kaufangebot gibt. Antwort: Der neu involvierte Makler hätte schon des Öfteren für den Eigentümer gearbeitet und wird nun wohl auch für den Verkauf zuständig sein. In der Vergangenheit waren bereits mehrere Makler beauftragt.
3. März 2021 Telefonische Nachfrage beim zuständigen Ansprechpartner bzgl. Besichtigung des Gebäudes, was mit dem bisherigen Makler sei und das FD 4.13.1 seit 9.Februar 2021 keine Antwort von ihm erhält und telefonisch nicht erreichbar sei.
4. März 2021 Antwort per Mail vom bisherigen Makler auf die Frage vom 9. Februar 2021: Hinweis auf einen internen Bearbeiterwechsel. Eine Kontaktaufnahme mit der Stadt wird zugesagt.
5. März 2021 Telefonische Kontaktaufnahme durch den neuen Makler hinsichtlich Kaufinteresse. Die Stadt teilt ihm mit, das Kaufinteresse besteht, ein Angebot beim Immobilienverwalter vorliegt und dass städtischerseits auf Antwort und Zuschlag gewartet wird. Eine Besichtigung müsse auf jeden Fall stattfinden, welches allerdings erst einmal abgelehnt wurde.
25. März 2021 Besichtigung des Gebäudes Alleestraße 21-25 mit einer Vertreterin des Maklers und einer städtischen Delegation.

Frage: Aus welchen Gründen hat sich die Stadt nicht mehr bei der Entwicklungsgesellschaft gemeldet bzw. nicht auf deren Kontaktversuche reagiert?
Antwort. Mit Beschluss zur Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Stadt Remscheid wurde, wie durch den Gesetzgeber vorgesehen, die Beteiligten (hier Verkäufer und Käufer) gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG) zur beabsichtigten Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB angehört. Die Entwicklungsgesellschaft ist im Verfahren keine Beteiligte, Kontaktversuche seitens der Entwicklungsgesellschaft hat es zu diesem Zeitpunkt mit dem Fachdienst 4.62 und ebenso mit dem Fachdienst 4.12 im Anhörungsverfahren nicht gegeben. Telefonische Kontaktversuche des Technischen Beigeordneten beim Entwickler liefen ins Leere.

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