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Arbeitsplätze der Abellio-Belegschaft sind sicher

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 Pressemitteilung der Aufgabenträger des nordrhein-westfälischen Schienenpersonennahverkehrs –
Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR)

Die Aufgabenträger des nordrhein-westfälischen Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) haben allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abellio Rail GmbH den vollumfänglichen Erhalt ihrer Arbeitsplätze zugesagt. Dieses weitreichende Angebot haben Vorstand und Geschäftsführer der drei Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Nahverkehr Rheinland (NVR) gestern der Abellio-Belegschaft auf dem Betriebsgelände des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) in Hagen persönlich unterbreitet. Um Qualität und Zuverlässigkeit für die Fahrgäste im SPNV auch künftig sicherzustellen, warben die Vertreter von VRR, NWL und NVR bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindringlich für einen Übergang in die EVU, die ab Februar 2022 die bisherigen-Abellio-Linien wie beispielsweise den RE 1 (RRX) sowie den RE 11 (RRX) betreiben sollen. Die Verantwortlichen der Aufgabenträger sicherten der Belegschaft dabei zu, bei einem Wechsel alle Rechte aus ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis beibehalten zu können – dies soll ausdrücklich auch für die Berücksichtigung von Resturlaub und Überstunden gelten. Diese umfassende Zusicherung gilt für alle Angestellten und Auszubildenden der Abellio sämtlicher Gewerke, vom Lokführer bzw. Leihlockführer, über in den Werkstätten Beschäftigte, Fahrpersonal bis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Gleichzeitig wurde bekannt, dass Abellio bei den anstehenden Direktvergaben nicht teilnehmen wird.

Die Verantwortlichen der Aufgabenträger stellten sich im weiteren Verlauf der Belegschaftsversammlungen auch den Fragen der rund 900 Abellio-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter. Dabei standen Themen wie beispielsweise das Fortbestehen des Kundencenters in Remscheid oder die Tarifbindung an die Gewerkschaften GDL oder EVG bei Vergabe an ein Unternehmen, das keinen gültigen Tarifvertrag mit einen der beiden Gewerkschaften hat, im Vordergrund. Der Weiterbetrieb des Kundencenters und damit der Erhalt der dortigen Arbeitsplätze sind gesichert, da dies neben der Verkehrsleistung zu den Hauptleistungspflichten des Verkehrsvertrags des „Müngsteners“ (Linie S7) gehört. Und auch die EVU, die keine Tarifbindung mit den beiden Gewerkschaften GDL und EVG ausgehandelt haben, werden auf Basis der Repräsentative Tarifverträge Verordnung (RepTVVO) des Landes NRW selbstverständlich den ausgehandelten Tariflohn zahlen.

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