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Channel: Waterbölles - Wirtschaft
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Bekämpfung der Armut und aktive soziale Eingliederung

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Eine erfolgreiche soziale Eingliederung wird durch eine integrierte und umfassende Strategie im Bergischen Städtedreieck für die aktive Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen erzielt. Diese Strategie setzt auf drei Handlungsfelder, die die Grundlage für die Durchführung der Maßnahmen zur aktiven Eingliederung bilden sollen: ausreichende Einkommensunterstützung, integrative Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen. Die geplanten Maßnahmen sollen die Beschäftigung von Arbeitsfähigen zu Einkommen, die ein Leben in Würde ermöglichen, unterstützen und die Teilhabe an der Gesellschaft durch diejenigen, die keiner Beschäftigung nachgehen können, fördern (Initiative: Faire Arbeit, fairer Wettbewerb). Das Handlungsprogramm zur aktiven Eingliederung im Bergischen Städtedreieck berücksichtigt insbesondere die sozialen Grundrechte, die Förderung der Chancengleichheit für alle, die spezifischen Bedürfnisse benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen. Zudem soll die intergenerationale Übertragung von Armut verhindert werden. Exemplarische Ziele: Schaffung eines verlässlichen sozialen Arbeitsmarktes, Öffnung aller Dienste für alle Bevölkerungsgruppen bei gleichzeitiger Schaffung von passgenauen und flexiblen Angeboten, Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, Sicherung des Zugangs zu Qualifizierung und Beschäftigung für diverse Personengruppen

Die Armutsproblematik nimmt auch im Bergischen Städtedreieck zu. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Armut relativ betrachtet nicht nur an zu geringem Einkommen festgemacht werden kann, sondern immer auch als ein Mangel an Verwirklichungs- und Teilhabechancen zu verstehen ist. Insbesondere eingeschränkte Zugänge zu entsprechenden Angeboten bzw. die Unterversorgung mit diesen Angeboten betrifft insbesondere die Bereiche Bildung, Erwerbsbeteiligung, Gesundheit und die Wohnsituation einschließlich der Versorgung mit Energie. Die Konzentration einkommensschwacher Menschen in bestimmten Quartieren verstärkt die Tendenz der Ausgrenzung. Kinder sind in diesem Zusammenhang besonders zu betrachten, weil sie regelmäßig unverschuldet von Armut betroffen sind und keine eigenen Möglichkeiten besitzen, ihre Lebenslage zu verändern. Sie leiden besonders unter den Folgen von Armut, die sich zum Beispiel in Isolation oder an Desinteresse der Eltern am Leben des eigenen Kindes ausdrücken. Weitere hiervon besonders betroffene Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Behinderungen, müssen besonders betrachtet werden. Familienorientierte Hilfen, Hilfen für spezielle Zielgruppen, aufeinander abgestimmte Angebote und präventive Ansätze sind zu entwickeln und vorzuhalten. Ein ganzheitlicher Blick ist notwendig, um das Armutsrisiko insgesamt wahrzunehmen, was sich ansonsten oftmals nur in Teilaspekten (Bedarf an Nahrung und Kleidung, Gesundheitszustand o.ä.) widerspiegelt.

  • Themenschwerpunkt Zugang zu preiswertem Wohnraum und zu bezahlbarer Energieversorgung: Die Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum gilt als ein elementares Bedürfnis und als Grundrecht. Wer nicht über einen dem gesellschaftlichen Mindeststandard entsprechenden Wohnraum verfügt, lebt am Rande der Gesellschaft mit erheblich eingeschränkten Teilhabe- und Verwirklichungschancen und ist von Stigmatisierung und Ausgrenzung bedroht. Von daher sollen besonders gefährdete Zielgruppen wie zum Beispiel kinderreiche Familien, Migrantinnen und Migranten sowie Arbeitslose durch entsprechende Begleitung und Unterstützung die Chance erhalten, bezahlbaren Wohnraum in angemessener Wohnqualität zu erhalten. Der Einsatz sogenannter »Energiesparhelfer« soll darüber hinaus zum bewussteren Umgang mit Energie sowie zur Reduzierung überhöhter Energiekosten führen.
  • Themenschwerpunkt Zugang zu Bildungsangeboten für bildungsferne Familien: Wohnortnahe Beratungs- und Hilfeeinrichtungen sollen bildungsferne Familien identifizieren, sie ansprechen und den Zugang zu Bildungsangeboten eröffnen. Ein ganzheitlicher Ansatz soll sicherstellen, dass die zahlreichen unterschiedlichen Akteure aus Schule, Gesundheitsversorgung, Wohnen etc. ihre Anstrengungen bündeln und auf einander abstimmen. Ein regelmäßiges Monitoring soll gleichzeitig sicherstellen, dass die entsprechenden Angebote auf die jeweiligen Zielgruppen abgestimmt werden und passgenau zur Verfügung stehen.

(aus: „ECKPUNKTE DES REGIONALEN STRUKTURPROGRAMMS FÜR DIE EU-FÖRDERPERIODE 2014 – 2020“, den Ratsfraktionen in den drei bergischen Großstädten zum Jahresbeginn vorgelegt von der Bergischen Entwicklungsagentur)


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