Bürgerinnen und Bürger sind als kooperative Mitgestaltende sozialstaatlicher Leistungen zu gewinnen. Das ist die Qualität von Sozialpolitik. Hierzu sind gute und fördernde Rahmenbedingungen zu schaffen und die zivilgesellschaftlichen Infrastrukturen sind zu stärken. Dieser Prozess ist nur erfolgreich zu gestalten, wenn jeder für sich und für die übrige Gesellschaft Verantwortung übernimmt. Dies gelingt durch gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz von Vielfalt, sei es zum Beispiel hinsichtlich unterschiedlicher Generationen oder unterschiedlicher Kulturen. Selbstorganisierte Zusammenschlüsse sind zu fördern und insgesamt durch Empowerment-Ansätze zu unterstützen. Neben einer insgesamt notwendigen Willkommenskultur gegenüber Zuwanderinnen und Zuwanderern gehört die interkulturelle Öffnung verbindlich in alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung und des öffentlichen Lebens integriert. Hierzu zählt auch ein angemessener Umgang mit Geduldeten und Flüchtlingen. Ausgrenzung, gleich welcher Art und aus welchem Grund, darf nicht stattfinden, Chancengleichheit ist stets zu gewährleisten. Staatliche Leistungen und gesellschaftliches Engagement müssen sich ergänzen, ein Rückzug staatlicher Leistungen zu Lasten gesellschaftlichen Engagements darf es nicht geben. Hierzu sind Vernetzung und Koordinierung der Angebote und Kommunikation mit allen beteiligten Gruppen erforderlich.
Themenschwerpunkt Prävention und früh ansetzende Hilfen: Die Schaffung von präventiven Angeboten und Maßnahmen für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und -lagen sollen helfen, prekäre Situationen bzw. Verhältnisse zu vermeiden. Exemplarische Ziele: »Kein Kind zurücklassen«, verlässlicher Schulbesuch von Kindern sicher stellen, niederschwellige Treffpunkte, Beratungsangebote, Schaffung von Selbsthilfeangeboten.
Themenschwerpunkt Inklusion:Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Eingliederung, Chancengleichheit und aktive Beteiligung fördern die soziale Inklusion von benachteiligten Menschen (u.a. von Armut betroffene Arbeitnehmer, ältere Frauen, Flüchtlinge). Das Handlungsprogramm der Bergischen Inklusionspolitik berücksichtigt sowohl die Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern von Kindern mit Behinderung als auch ein regionales inklusives Fördersystem für erwerbsfähige Leistungsbeziehende mit Behinderungen mit der Ausrichtung auf die Verbesserung der Integration.
Themenschwerpunkt Zuwanderung und Integration: Im Fokus steht die Integration von Asylbewerbern, Flüchtlingen und EU-Zuwanderern durch adäquate Hilfen und Maßnahmen. Insbesondere die Kompetenzen und Potenziale für den Arbeitsmarkt sollen bei den Personen nutzbar gemacht werden, für die eine Integration in Arbeit aufgrund bestehender Rechtsvorschriften möglich ist. Exemplarische Ziele: Zugang zu allen Beratungsangeboten sicherstellen, bedarfsgerechte Entwicklung von Qualifizierung / Anpassungsqualifizierung, Abbau von Vorurteilen.
(aus: ECKPUNKTE DES REGIONALEN STRUKTURPROGRAMMS FÜR DIE EU-FÖRDERPERIODE 2014 2020, den Ratsfraktionen in den drei bergischen Großstädten zum Jahresbeginn vorgelegt von der Bergischen Entwicklungsagentur)