Der rechtliche und moralische Druck auf Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenheimen, die sich noch immer zu keiner Impfung gegen Corona haben entschließen können, wird mit der am 10. Dezember 2021 beschlossenen Anpassung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) größer. Denn damit besteht nun, beginnend am 15. März 2022 gem. § 20a IfSG in den Einrichtungen eine Impfpflicht zum Schutz vor COVID-19 für das Pflegepersonal und bestimmte andere Berufsgruppen. Und nach der Impfung müssen sie ihren Arbeitgebern einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Eine Ausnahme von der Impfpflicht ist nur bei nachgewiesener medizinischer Kontraindikation möglich. Fehlt ein Nachweis oder bestehen Zweifel an der Echtheit, hat die Leitung der Einrichtung / des Unternehmens das Gesundheitsamt zu informieren, darauf hat jetzt die CDU-Fraktion die Verwaltung aufmerksam gemacht. Ebenso ist das Gesundheitsamt zuständig, wenn gar keine Informationen übermittelt werden.
Dass sich bis zum 15. März alle Impf-Gegner:innen, die ihren Lebensunterhalt aus in einem Pflegeberuf beziehen, in einem Impfzentrum eine Spritze gegen Corona haben geben lassen, um letztlich nicht arbeitslos zu werden, ist nach den öffentlichen Irrungen und Wirrungen (Spaziergängen) der vergangenen Monate äußerst unwahrscheinlich. Also muss auch das Remscheider Gesundheitsamt damit rechnen, von Amts wegen, wie das Gesetz es verlangt, tätig zu werden, wenn es von einer Impfverweigerung nach dem 15. März erfährt. Hier nun setzt die Anfrage an, die die CDU-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 2. März und des Rates der Stadt am 3. März bei Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz eingereicht hat:
- "Mit wie vielen verwaltungsrechtlichen Entscheidungen rechnet beziehungsweise kalkuliert der Verwaltungsvorstand?
- Welcher Personalkörper wird benötigt, um diese kurzfristige Aufgabe zu lösen?
- Aus welchen Bereichen wird das Personal für geschätzte drei Monate abgezogen?
- Welche Themenbereiche / Aufgaben müssen nach der Priorisierung durch die Stadtspitze damit entsprechend zurückstehen?"
Im Seniorenbeirat hatte die CDU im Februar nach dem aktuellen Sachstand der Pflegekräfte in Remscheid gefragt, ohne allerdings auf Impfverweigerer einzugehen. Die Antwort der Verwaltung auf diese Anfrage liegt inzwischen vor:
Frage: Ist eine adäquate, den gesetzlichen Anforderungen Rechnung tragende personelle Ausstattung der Remscheider Alten- und Pflegeheime mit qualifizierten Pflegekräften gewährleistet?
Antwort: Ja
Frage: In welchem Turnus prüft die Heimaufsicht die Einhaltung der Dienstpläne bzgl. des vertraglich mit den Pflegekassen vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Anteils der qualifizierten Pflegekräfte?
Antwort: Die vollstationären Einrichtungen der Pflege werden durch die WTG-Behörde grundsätzlich einmal jährlich geprüft, es sei denn bei der letzten Prüfung wurden Mängel festgestellt, für deren Beseitigung eine Anordnung erforderlich war. Da dies in der Vergangenheit nicht notwendig wurde, konnte der Prüfrhythmus auf alle zwei Jahre erweitert werden. Zusätzlich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass durch den Medizinischen Dienst jede Einrichtung jährlich geprüft wird. Diese Prüfergebnisse liegen der WTG-Behörde vor.
Frage: Sind Verstöße festgestellt worden? Wenn ja: Welche?
Antwort: In einer Einrichtung wurden 2021 im Rahmen einer Regelprüfung Probleme in der Personalausstattung festgestellt.
Frage: Wie reagiert die Heimaufsicht hierauf?
Antwort: Die Einrichtung unterliegt seitdem bis zur Vollauslastung einer regelmäßigen und engmaschigen Kontrolle und die Aufnahme weiterer Nutzer erfolgt nur dann, wenn die angemessene Personalausstattung hinsichtlich Quantität und Qualifikation nachgewiesen ist.
Frage: Gibt es Hinweise des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) auf Verstöße?
Antwort: Nein.