Zur Ratssitzung am 3. März hatten SPD, Grünen und FDP beantragt, die Verwaltung möge das Potenzial für modernen Wohnraum zu erkunden. Genau dies war aber nach Auffassung der CDU die Aufgabe des Handlungsprogramms Wohnen. Also möge die Verwaltung die Politik doch zunächst einmal auf den aktuellen Sachstand dieses Handlungsprogramms bringen. Der Antrag der Gestaltungsmehrheit wurde daraufhin am 3. März noch nicht abschließend behandelt, sondern zunächst dem Sozialausschuss und dem Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz vorgelegt. In der Ratssitzung am 28. April steht er nun wieder auf der Tagesordnung, zusammen mit der Antwort der Verwaltung auf die Fragen der CDU.
Frage: Die Stadt Remscheid verfügt über ein Handlungsprogramm Wohnen (https://www.remscheid.de/wirtschaft-stadtentwickung/stadtentwicklung/staedtebauliche-projekte/handlungsprogramm-wohnen.php), das laut Auskunft der Verwaltung fortlaufend umgesetzt wurde. Ist dies aktuell auch noch der Fall? Wie aktuell sind die im Handlungsprogramm Wohnen enthaltenen Daten?
Antwort: Das Handlungsprogramm Wohnen wurde am 28. Juni 2012 vom Rat der Stadt Remscheid beschlossen und seitdem als Grundlage für die Wohnbauflächenentwicklung sowie für die Wohnraumförderung verwendet. Im Konzept wurden für die nächsten zehn bis 15 Jahre für den Remscheider Wohnungsmarkt Entwicklungsperspektiven und Handlungsempfehlungen entwickelt. Zugleich war eine Fortschreibung des Konzepts nach spätestens fünf Jahren vorgesehen.
Aktuell findet das Handlungsprogramm als stadträumliche und siedlungstypologische Leitlinie weiterhin Verwendung für die kommunale Wohnbaulandentwicklung. Die Rahmensetzungen für die Stadt Remscheid haben sich allerdings aufgrund neuer Entwicklungen, einer abweichenden, stabilen Bevölkerungsentwicklung sowie aufgrund unattraktiver Förderungsbedingungen für den sozialen Wohnungsbau verändert. Derzeit ist für die soziale Wohnraumförderung festzustellen, dass es Förderungsanträge gibt, deren Anzahl allerdings ausbaufähig sind. Das Ausbleiben entsprechender bewilligungsfähiger Anträge liegt allerdings nicht an fehlenden Aktivitäten der Stadtverwaltung, sondern an zurzeit unattraktiven Förderungsbedingungen des Landes. Die Förderungsbestimmungen haben sich im Vergleich von 2021 zu 2022 nochmals verändert, die Auswirkungen werden zu beobachten sein.
Die Verwaltung ist sich bewusst, dass hierdurch ein soziales Problem in Entstehung begriffen ist, da die sozialen Bindungen im Wohnraumbestand sukzessive auslaufen, der anzunehmende Wohnungsleerstand im Stadtgebiet sich im Zeitraum von 12/2015 bis 01/2022 von 7,7 Prozent auf 6,4 Prozent reduziert hat und die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung des Landesbetriebs Information und Technik im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 1.1.2050 für Remscheid eine positive Entwicklung von 1,6 Prozent annimmt, während der Wohnungsbestand quantitativ nur schrittweise nachziehend im Sinne von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und Marktgerechtigkeit modernisiert wird.
Der Datenbestand wurde durch jährliche Wohnungsleerstandsermittlungen auf der Basis von Stromzählerauswertungen kontinuierlich aktualisiert. Im Jahr 2019 haben die Fachdienste Soziales und Wohnen sowie und Stadtentwicklung, Verkehrs- und Bauleitplanung ein auf aktualisierten Daten basierendes Strategiepapier Neue Soziale Wohnraumförderung (Ds. 15/6054) entwickelt und in der Folge verwendet. Weiterhin werden durch das kommunale Siedlungsflächenmonitoring die Reserven, Baulücken, Wiedernutzungspotenziale und baulichen Inanspruchnahmen in den für den Wohnungsbau prädestinierten Bereichen erfasst und inzwischen alle zwei Monate Sachstandsberichte dazu in den Ausschuss für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz eingegeben. (Waterbölles: Sollte das der CDU entgangen sein?) In den letzten Jahren wurden demgemäß mehrere marktgerechte Wohngebietsentwicklungen und -ergänzungen im Stadtgebiet realisiert. Aktuell sind noch 60 Reserven im Umfang von ca. 51,5 ha sowie weitere 250 Baulücken als innerhalb von zehn Jahren verfügbar ermittelt.
Ergänzend hat die Stadt Remscheid im Jahr 2018 einen kommunalen Wohnbauflächenpotenzialatlas entwickelt und veröffentlicht, in dem neben unbebauten Flächen auch Konversions- und Wiedernutzungspotenziale mit einer Einschätzung der baurechtlichen Situation gelistet sind. Dieses Konzept wird in unregelmäßigen Zeitabständen, zuletzt am 14.12.2021 flächenaktualisiert und ist im Internetauftritt der Stadt Remscheid aufrufbar. Als Zusammenwirken dieser Erhebungen, die angesichts derzeit unattraktiver Förderungsbedingungen für den sozialen Wohnungsbau als noch valide Fortführung des Handlungsprogramms Wohnen aus 2012 zu verstehen sind, ergibt sich für Bürgerinnen und Bürger sowie Investoren ein Überblick zur Entwicklung und zu den weiter vorhandenen Potenzialen des Remscheider Wohnungsmarktes. Demgemäß besteht für die nächste Dekade, auch angesichts der annehmbaren Einwohnerentwicklung, kein quantitativer Mangel an wohnbaulichen Potenzialflächen, während sich die Problematik einer qualitativen Wohnungsverfügbarkeit für bereits benachteiligte Klientel allerdings zunehmend verschärfen dürfte. Für die in den nächsten zwei Jahren beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung der kommunalen Fläche Bebauungsplan 668, Gebiet Am Schützenplatz in Remscheid-Lüttringhausen, ist daher auch ein Anteil an sozialem Wohnungsbau als umsetzungspflichtig vorgesehen.
Frage: Welche Rolle haben diese Daten aus dem Handlungsprogramm in den vergangenen Jahren für die Planungen der Stadt in diesem Bereich gespielt? Welche Rolle sollen sie zukünftig spielen?