Nach Auffassung der Bürgerinitiative Lennep e.V. ist der Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 3.6.2014 rechtswidrig. In einer Resolution fordern die DOC-Gegner nun die Landesregierung NRW auf, im Interesse unserer Innenstädte zu prüfen, ob das geplante Outlet-Center Lennep mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Rechtsprechung vereinbar ist. Die Bürgerinitiative kritisiert, dass die Bezitksregierung für ein komplexes Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf Nachbarstädte und auf das Land NRW grünes Licht" gegeben habe, bevor der formelle Antrag einer Stadt, das Verfahren einzuleiten, überhaupt vorlag. Für den Verein ergeben sich daraus folgende Fragen:
- 1.Warum hatte es die Regierungspräsidentin so eilig, das positive Ergebnis ihrer Prüfung bereits am 10. April zu verkünden?
- 2.Wieso hat die Bezirksregierung Düsseldorf am 5. Mai festgestellt, dass das Verfahren nach § 34 Landesplanungsgesetz bisher nicht eingeleitet wurde?
- 3. Wieso waren gemäß der Pressemitteilung von 03. 06. 2014 bei der Ersten landesplanerischen Überprüfung" ein formeller Antrag der Stadt Remscheid und eine förmliche Vorlage der vollständigen Unterlagen" nicht erforderlich?
- 4.Waren die regionalen Belange, die von der Bezirksregierung Köln, dem Regionalverband Ruhr und den Gemeinden im Nahbereich in das Verfahren eingebracht werden, der Bezirksregierung Düsseldorf bei der Ersten landesplanerischen Überprüfung" bereits bekannt?
- 5. Wurden die kritischen Stellungnahmen von Behörden und Nachbarstädten zum Einzelhandelskonzept für die Stadt Remscheid" berücksichtigt?
- 6. Hat die Bezirksregierung die Prognosen der Gutachten kritiklos übernommen? Kennt die Bezirksregierung die Mängel der Verträglichkeitsanalyse" und der Verkehrsuntersuchung"?
- 7. Hat die Bezirksregierung die Rechtsprechung zu großflächigen Handelsbetrieben und die Grundsätze der Raumordnung - z. B. in Bezug auf Verkehrsvermeidung - beachtet?
Die Bürgerinitiative äußert den Verdacht, dass die Bezirksregierung Düsseldorf das Verfahren nach § 34 Landesplanungsgesetz nach sachfremden Erwägungen entschieden habe. In ihrer Resolution heißt es: Viele Städte lehnen das Vorhaben ab, weil sie erhebliche Umsatzverluste und eine Verödung Ihrer Innenstädte befürchten. Wir haben der Bezirksregierung dargelegt, dass das Outlet-Center Lennep nicht an die Ziele der Raumordnung angepasst ist und daher auch nicht genehmigt werden kann. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat sich über diese Stellungnahmen hinweggesetzt und Anfang Juni 2014 festgestellt, dass das Vorhaben den Vorgaben des Landesentwicklungsplans entspricht und daher zu genehmigen ist. Sollte es bei dieser Entscheidung bleiben, wären viele Innenstädte in unserem Land gefährdet. Vergleichbare Standorte in Nebenzentren finden sich nahezu in jeder größeren Stadt. Weitere großflächige Einkaufszentren könnten nach dem Modell Remscheid" kaum verhindert werden. (...) Wir protestieren gegen die Zerstörung unserer Stadtkultur! Wir fordern die Landesregierung NRW auf, im Interesse unserer Innenstädte zu prüfen, ob das geplante Outlet-Center Lennep mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist.