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Ohne Okay kein Urlaub während der Arbeitslosigkeit

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Pressemitteilung der Agentur für Arbeit

Für viele Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten, stellt sich die Frage, ob sie in den Urlaub fahren dürfen. Hierfür gibt es eine klare gesetzliche Regelung, auf die die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal hinweisen möchte: Arbeitslose können für maximal drei Wochen im Kalenderjahr in Urlaub fahren und dabei weiter ihr Arbeitslosengeld erhalten. Allerdings wird die Reise nur dann genehmigt, wenn in dieser Zeit keine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit besteht, keine berufliche Bildungsmaßnahme vorgesehen und der Urlaub mit der Agentur für Arbeit vor Beginn der Reise abgestimmt ist. Auch Abwesenheiten von bis zu sechs Wochen innerhalb eines Kalenderjahres kann die Agentur für Arbeit zustimmen. Das Arbeitslosengeld kann aber nur in den ersten drei Wochen gezahlt werden. Wer seine Urlaubsfahrt nicht anmeldet, läuft Gefahr, dass die Zahlungen des Arbeitslosengeldes eingestellt und bereits ausgezahlte Leistungen zurück gefordert werden. Dann ist auch der Krankenversicherungsschutz unterbrochen. Arbeitslose, die insgesamt mehr als sechs Wochen verreisen möchten, haben für die gesamte Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Regelung gilt übrigens nicht nur für Urlaubsreisen. Jede Ortsabwesenheit – unabhängig vom Grund – muss der Arbeitsagentur vorher angezeigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Arbeitsagentur Solingen-Wuppertal oder telefonisch montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Servicerufnummer 0800 4 5555 00. Alle Anrufe über die Hotline sind gebührenfrei.(Timo Psotta)


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