Quantcast
Channel: Waterbölles - Wirtschaft
Viewing all articles
Browse latest Browse all 4835

Ferienjobs ab 15 Jahren, aber nach dem Arbeitsschutz

$
0
0

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit

In den Ferien arbeiten gehen, oder doch lieber „chillen“? Martin Klebe, Leiter der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal, hält es für eine gute Idee, in den Schul- oder Semesterferien zu jobben: „Natürlich ist ein Ferienjob prima, um die Finanzen aufzubessern. Ein Ferienjob ist aber auch eine tolle Gelegenheit, in das Arbeitsleben „reinzuschnuppern“ und vielleicht sogar erste Erfahrungen im künftigen Lehrberuf zu sammeln. Die Chefinnen und Chefs haben die Chance, die Jugendlichen kennenzulernen und wer weiß, vielleicht wird aus dem Ferienjobber von heute der Azubi von morgen?! Aus jeden Fall machen solche Jobs auch für künftige Bewerbungen Sinn, denn sie zeugen von Fleiß und Engagement. Die jungen Jobber hätten ja in den Ferien ebenso gut einfach „chillen“ können.“

  • Mit 15 Jahren erlaubt: Ab dem vollendeten 15. Geburtstag dürfen sich Jugendliche generell einen Ferien-job suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Noch früher erlaubt ist es nur mit Ausnahmen. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Schüler/innen mit Einwilligung der El-tern für maximal zwei Stunden pro Tag in bestimmten Bereichen unter altersge-rechten Bedingungen arbeiten. Das sind zum Beispiel Jobs wie Babysitten, Zeitun-gen/Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit sowie Tätigkeiten als Ein-kaufshilfe oder in der Tierbetreuung.
  • Zeitdauer genau festgelegt: Ab 15 Jahren dürfen Schüler/innen maximal acht Stunden (ohne Pausen gerech-net) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Pause liegen (Aus-nahmen nur in der Gastronomie). Insgesamt dürfen höchstens 35 bis 40 Stunden in eine Woche fallen und der Ferienjob muss auf maximal vier Wochen begrenzt blei-ben.
  • Sonderstellung für Studenten: Da sie in den allermeisten Fällen bereits 18 Jahre und älter sind, gelten für sie die gesetzlichen Bestimmungen für Erwachsene.
  • Meist keine Wochenend-Arbeit erlaubt:Das Arbeiten am Wochenende, also an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist Schülern/innen nicht gestattet. Ausnahmen davon gelten nur für Arbeitgeber wie Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder in Privat-haushalten.
  • Einen Ferienjob finden:Häufig ergibt er sich durch „Vitamin B“ – will heißen: die Beziehungen der Eltern, Verwandten und Bekannten. Also ruhig im Familienkreis nachfragen und Interesse bekunden. Auch über das Internet kann nach einem Ferienjob gesucht werden. Se-riöse Angebote gibt es unter anderem bei www.ferienjobs4you.de. Das Jobportal für Schüler und Studenten bietet Infos, Tipps, Foren und viele Jobangebote.
  • Gesucht werden kann auch über www.schuelerjobs.de. Dieses Portal gibt es seit 1999 und wendet sich gezielt an Schüler/innen. Auch gut: Aushänge suchen oder selbst aushängen (z.B. am schwarzen Brett im Supermarkt) oder direkt bei Firmen und Geschäften fragen.“
  • Nicht in Fallen tappen:Es ist nur bedingt ratsam, sich über Zeitungsinserate einen Ferienjob zu suchen. Dort lauern schwarze Schafe. Unbedingt Hände weg vor Jobgeboten, in denen man angeblich „ganz schnell und ohne großen Aufwand viel Geld verdient“. Sie sind in den meisten Fällen unseriös.
  • Reden wir übers Geld:Für Schülerjobs werden meist nicht so hohe Stundenlöhne gezahlt, dass man sich darum Gedanken machen muss. Zur Absicherung aber hier die Freibeträge für Ein-kommenssteuer, Kindergeld und Bafög: Bei der Einkommensteuer liegt die Freigrenze bei 7664 Euro pro Jahr. Das Kindergeld bleibt bis zu einer Einkommenshöhe des Kindes von 8004 Euro (im gesamten Kalenderjahr) unangetastet. Studenten, die Bafög beziehen, dürfen bis zu 4206 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.
  • Keine Sozialabgaben:Wer bis zu maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.
  • Versicherungsschutz: Schüler/innen und Studenten/innen sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert. Und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen. Wichtiger Hinweis: Bei einem Job bei Privatpersonen diesbezüglich nachfragen. Da wird er mitunter vergessen.

 


Viewing all articles
Browse latest Browse all 4835