Pressemitteilung der IHK
Passen Immobilienmakler und -verwalter ihre bisherige Praxis bei
Vertragsabschlüssen nicht an, werden diese mitunter ungültig und sie verlieren
ihren Anspruch auf Provision. Denn seit Juni dieses Jahres haben Verbraucher
auch bei elektronisch abgeschlossenen Maklerverträgen ein Widerrufsrecht
ähnlich wie schon bei Warenbestellungen im Internet. Weist der Makler nicht auf
dieses Recht hin, können Kunden den Vertrag bis zu 12 Monate nach Vertragsabschluss
widerrufen. Über diese und weitere neue rechtliche Anforderungen in der
Immobilienbranche informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Wuppertal-Solingen-Remscheid
gemeinsam mit dem Immobilienverband Deutschland (IVD) im Rahmen einer
kostenlosen Veranstaltung. Der Branchentalk Immobilienwirtschaft findet am 1.
September von 16 bis 19 Uhr in der IHK-Hauptgeschäftsstelle Wuppertal am
Heinrich-Kamp-Platz 2 statt. Nach Vorträgen zur Entwicklung des bergischen Immobilienmarktes,
zur Pflicht der Widerrufsbelehrung (EU-Verbraucherrechterichtlinie) und zur
aktuellen Rechtsprechung wird es bei einem Imbiss auch ausreichend Gelegenheit
zur Diskussion und zum Netzwerken geben. Anmeldung unter www.wuppertal.ihk24.de,
Dok.-Nr. 18169045, per E-Mail d.stottrop@wuppertal.ihk.de unter Tel. 0202
2490510 (Dr. Daria Stottrop).