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DOC-Grundsatzentscheidung soll am 15. Oktober fallen

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DOC-Skizze: McArthurGlen.Wie es in den kommenden Monaten mit dem Designer Outlet Center in Lennep weitergehen soll, hat die Verwaltung nunmehr in einer Mitteilungsvorlage dargelegt. Für die Ratssitzung am vergangenen Donnerstag kam sie leider zu spär, weshalb sich morgen um 17 Uhr der Haupt- und Finanzausschuss damit in einer Sondersitzung beschäftigen muss. Der Waterbölles dokumentiert die wesentlichen Passagen der Vorlage:

„Der ursprünglich für die Ansiedlung eines Designer-Outlet-Centers avisierte Standort im Bereich der Autobahnanschlussstelle Blume/Felder Höhe konnte aufgrund nicht lösbarer Konflikte mit den Zielen der Landesplanung NRW nicht realisiert werden. Im Bereich Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz in Remscheid-Lennep konnte ein Alternativstandort gefunden werden. Im Gegensatz zu dem ursprünglich beabsichtigten Standort handelt es sich unter anderem aufgrund der Nähe zur historischen Altstadt Lennep um eine integrierte Lage, die auch mit den Zielen der Landesplanung NRW vereinbar scheint. Zur Realisierung des Projektes an diesem Standort haben McArthurGlen und Stadt Remscheid unter Datum vom 13./15./19. März 2013 einen Städtebaulichen Vorvertrag abgeschlossen. Diesem Städtebaulichen Vorvertrag sind ein Masterplan, der alle im Zusammenhang mit dem Projekt erforderlichen Maßnahmen darstellt, sowie ein Zeitplan, der den möglichen zeitlichen Ablauf der zur Ansiedlung des Designer-Outlet-Centers erforderlichen Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan Nr. 657 und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes) skizziert.

Der Einstieg in den formellen Planungsprozess konnte nicht zu den ursprünglich beabsichtigten Zeitpunkten erfolgen. Der Grund hierfür liegt an der Komplexität und Vielschichtigkeit des Planungsprozesses an dem nunmehr in einer integrierten Lage befindlichen Standort sowie an der großen Zahl der am Prozess beteiligten Akteure. Nach Erörterung in der Lenkungsgruppe Politik am 6. Juni soll nun durch diese Mitteilungsvorlage über den Stand der Bearbeitung, den weiteren Fortgang des Planungsprozesses insbesondere mit Blick auf die Zeitplanung informiert werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt hierzu eine Gliederung des Gesamtprojektes in ein Hauptprojekt und mehrere Teilprojekte:

Im weiteren Prozessablauf sind die inhaltlichen Aspekte zum Hauptprojekt und zu den einzelnen Teilprojekten aufzubereiten, um dem Rat der Stadt – auch unter Berücksichtigung von finanziellen Aspekten – eine Grundsatzentscheidung zum gesamten Planungskomplex zu ermöglichen (Meilenstein). Parallel erfolgt (im Juli, in der 29. Kalenderwoche) eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit zu der vom Investor vorgelegten Plankonzeption sowie zum Zwischenstand der Verkehrsuntersuchungen.“ Die Teilprojekte sollen ebenso wie das DOC-Hauptprojekt einschließlich der Kostenermittlung und dem Beitrag zur Haushaltsanierung bis Ende August (35. Kalenderwoche) soweit vorbetreitet sein, dass der politische Entscheidungsprozess beginnen kann, angefangen mit der BV Alt-Remscheid (3.9.) über BV Süd (4.9.), BV Lennep (11.9.), BV Lüttringhausen (26.9.), Haupt- und Finanzausschuss (26.9.) bis zur Ratssitzung am 10. Oktober 2013.

Von der Stadt Remscheid beauftragte und zu finanzierende Fachgutachten und Dienstleistungen:

Fachgutachten / Dienstleistung

Status

Orientierende Boden- und Baugrunduntersuchungen Röntgen-Stadion

liegt vor

Orientierende Boden- und Baugrunduntersuchungen Kirmesplatz

liegt vor

Orientierende Boden- und Baugrunduntersuchungen Jahnplatz

liegt vor

Orientierende Boden- und Baugrunduntersuchungen Katholische Grundschule

liegt vor

Verkehrsuntersuchung (Grundsätzliche Machbarkeit)

liegt vor

Machbarkeitsstudie Verlagerung Sportanlagen nach Hackenberg

liegt vor

Schalltechnische Untersuchung Sportanlagen Hackenberg

liegt vor

Artenschutzprüfung (Stufe 1 - Bestandserfassung) Sportanlagen Hackenberg

beauftragt

Rechtsberatung Grundstücksverträge

beauftragt

Rechtsberatung Städtebauliche Verträge

beauftragt

Mit dem Projekt mittelbar in Zusammenhang stehende und von der Stadt Remscheid beauftragte und zu finanzierende Fachgutachten und Dienstleistungen:

Fachgutachten / Dienstleistung

Status

Kommunales Einzelhandelskonzept

beauftragt

Rechtsberatung Kommunales Einzelhandelskonzept

beauftragt

Von der Stadt Remscheid beauftragte und vom Investor zu finanzierende Fachgutachten und Dienstleistungen:

Fachgutachten / Dienstleistung

Status

Städtebauliche Auswirkungsanalyse (Teil 1, Bestandsaufnahme)

beauftragt

Umweltbezogene Fachgutachten

beauftragt

Verkehrsuntersuchung, Schallschutzuntersuchung

beauftragt

Einwerbung von Fördermitteln für Um- / Ausbau von Verkehrsanlagen

beauftragt

Artenschutzprüfung (Stufe 1, Bestandsaufnahme) an Autobahnanschlussstellen

beauftragt

Noch zu beauftragende Fachgutachten und Dienstleistungen (aus heutiger Sicht, nicht abschließend, gemäß vorliegenden Angeboten):

Fachgutachten / Dienstleistung

Finanzierung

Städtebauliche Auswirkungsanalyse (Teil 2 - Analyse)

Investor

Bauleitplanverfahren (Hauptprojekt)

Investor

Rechtsberatung Bauleitplanverfahren (Hauptprojekt)

Investor

Verkehrswertgutachten (Stadt Remscheid)

Stadt RS

Verkehrswertgutachten (Investor)

Investor

Orientierende Boden- und Baugrunduntersuchungen Wupperstraße

Stadt RS

Weitere Verkehrsuntersuchungen

Investor

Berechnung Schadstoffimmissionen Verkehr

Investor

Objektplanung Verkehrsanlagen

Investor

Bauüberwachung Verkehrsanlagen

Investor

Umweltbezogene Fachgutachten Sportanlage Hackenberg (Analyse)

Stadt RS

Eine positive Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt Remscheid vorausgesetzt, soll dann unmittelbar der Einstieg in die formellen und gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren erfolgen. Im Vordergrund stehen hierbei die Verfahren zu dem Bebauungsplan Nr. 657 und zur 5. Änderung des Flächennutzungsplan (Hauptprojekt); alle im Zusammenhang stehenden Verfahren (Teilprojekte) sind hieran auszurichten. Der konkretisierte Zeitplan mit Ausweisung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte:

Um die zeitlichen Verzögerungen zu kompensieren, ist beabsichtigt, mit verkürzten Beratungsabfolgen (Sondersitzungen) zu arbeiten. Bei der Zeitplanung zu dem Bebauungsplan Nr. 657 und zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes handelt es sich im Hinblick auf das Gesamtprojekt zunächst um eine isolierte Darstellung. Ebenso lässt sich der Umfang der von den am Planungsprozess beteiligten Akteure (Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Nachbargemeinden) und der daraus resultierende Arbeitsaufwand (Abwägungsprozess § 1 Abs. 7 BauGB) im Voraus nicht genau absehen, so dass hierdurch ggf. Anpassungen im zeitlichen Ablauf vorgenommen werden müssen. Das Einbinden der Teilprojekte in den Gesamtablaufplan wird schrittweise vorgenommen. Dabei spielen Faktoren wie der Abschluss des Grundstückskaufvertrages (Betrag, Zahlungsmodalitäten usw.) eine wichtige Rolle. Erste Aussagen hierzu müssen im Zusammenhang mit der vom Rat der Stadt im Oktober zu treffenden Grundsatzentscheidung vorliegen.“


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