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Infos zum Regionalplan am 17. Februar im Rathaus

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Pressemitteilung der Stadt Remscheid

 

Wo können künftig Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden? Wohin steuert die Region bei der Verkehrsentwicklung? Wo werden wir uns zukünftig mit Waren und Dienstleistungen versorgen können? Wie werden diese Angebote erreichbar sein? Wie geht es weiter beim Ausbau erneuerbarer Energien? Und vor allem: Wie können sich die Bürger an diesem Prozess beteiligen? Dies sind nur einige der Themen, die im Rahmen der anstehenden Fortschreibung des Regionalplans eine Rolle spielen. Wie der Entwurf des Regionalplans Düsseldorf mit diesen Fragen umgeht, welche Weichen er stellt um geeignete Standorte für regionale Wohn- und Gewerbegebiete festzulegen, lebendige Innenstädte zu erhalten oder Erholung vor der Haustür auch in Zukunft zu ermöglichen, darüber informieren Vertreterinnen und Vertreter der der Bezirksregierung Düsseldorf auf Einladung der Stadt Remscheid am Dienstag, 17. Februar, ab 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Remscheider Rathauses. Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.

Der Regionalplan ist ein übergeordneter, überörtlicher und zusammenfassender Plan für die Planungsregion, in dem alle raumbedeutsamen Vorhaben und Maßnahmen durch die Regionalplanung aufeinander abgestimmt und auftretende Konflikte ausgeglichen werden. Planungen, Maßnahmen oder Vorhaben sind dann raumbedeutsam, wenn durch sie Raum in Anspruch genommen wird und/oder die räumliche Entwicklung oder die Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. Im Interesse einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Regionalentwicklung werden die unterschiedlichen öffentlichen Ansprüche an den Raum durch die Regionalplanung abgewogen und in nachfolgende Planverfahren als Rahmensetzung eingebracht. Die Planung bezieht sich dabei auf die Themen wie u.a. Siedlungsentwicklung, Bereiche für Gewerbe und Industrie, Vorrangbereiche für Windenergie, Rohstoffsicherung, Freiraumschutz und -entwicklung, Verkehr und Infrastruktur und deren Abstimmung auf regionaler Ebene. Von der Regionalplanung berührt wird insbesondere die gemeindliche Bauleitplanung (Bebauungs- und Flächennutzungspläne).

Gegenüber Privatpersonen und Investoren hat der Regionalplan zwar keine unmittelbare Rechtswirkung. Wer aber wissen möchte, welche Rahmenbedingungen für die Entwicklung in der Planungsregion gesetzt werden sollen, für den lohnt es sich dennoch, sich heute schon mit dem Entwurf des Regionalplans zu beschäftigen. Eine bindende Rechtswirkung entfaltet der Regionalplan lediglich für öffentliche Planungsträger wie Fachbehörden oder Kommunen, die bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie bei Entscheidungen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen die Ziele der Raumordnung zu beachten und Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen haben.

Am 18. September 2014 wurde der Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplanentwurf in der Planungsregion Düsseldorf gefasst. Dieser Planentwurf liegt bis einschließlich zum 31. März 2015 aus. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen eingereicht werden. Das ist direkt bei der Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Zimmer 356 und 368a) und beim städtischen Zentraldienst Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften (Ludwigstr. 14, 42853 Remscheid, Zimmer 211) während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung - in Remscheid Tel. (02191) 16-3057 - möglich. Bei den benannten Stellen liegt auch jeweils der Planentwurf aus. (Waterbölles: Der Heimatbund Lüttringhausen hatte diese Bürgerversammlung angeregt)


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