Von Geruchsbelästigung war von Juni bis September 2013 am Tenter Weg und Grenzwall immer mal wieder die Rede. Die Beschwerden von Anwohnern galten der Firma Steinhaus, konkret: ihren Abwässern. Der Geruch käme aus dem Kanal, hörten die Mitarbeiter der Technischen Betriebe Remscheid (TBR), die den Beschwerden nachgingen. In jenen sechs Monaten registrierten sie 25 Beschwerdetage und 18 Ortsbesichtigungen. Doch die Kontrollen ergaben keine Auffälligkeiten der Abwasserbehandlungsanlage der Firma sowohl hinsichtlich Geruch als auch hinsichtlich Einhaltung der Abwassergrenzwerte, so die Verwaltung in einer Vorlage, die am 19. März auf der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Lennep steht. Doch die Anwohner ließen nicht locker. Zwischen Juli 2013 und Mai 2014 ließ der städtische Fachdienst Umwelt vier Abwasserproben aus der Behandlungsanlage der Firma Steinhaus entnehmen und analysiert. Ergebnis: Alle waren ohne Auffälligkeiten oder Überschreitungen der Grenzwerte. In diesem Zeitraum schickte die Firma vier weitere Proben zur Analyse ebenfalls ohne Auffälligkeiten oder Überschreitungen der Grenzwerte.
Gleichwohl wurden im Juli 2013 erste Geruchsfiltermatten an den geruchsintensivsten Punkten in Kanalschächte eingesetzt. Und nach positiver Rückmeldung der Anwohner kamen weitere hinzu. Insgesamt finanzierte die Firma bis November 2013 sieben Filtermatten. Aktuell werden alle Filtermatten ausgetauscht, da sie verbraucht waren, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung. Im Folgenden bezögen sich die Beschwerden fast nur noch auf den Bereich oberhalb der Siedlung, in Höhe Firma und des gegenüberliegenden Waldstückes. Bei Untersuchung der Kanalleitung im Bereich Greuel seien jedoch keine relevanten Einleiter festgestellt worden. Auch der ab Mai 2014 von den TBR für zwei Wochen in den Kanal am Tenter Weg in Höhe des Zulaufs der Fa. Steinhaus eingesetzte automatische Probenehmer habe bei täglicher Kontrolle der Proben keine Hinweise auf die Geruchsproblemen erbracht.
Fazit der Verwaltung: Der Firma Steinhaus ... kann kein Verstoß nachgewiesen werden. Die Einleitungswerte des Abwassers sind durchweg in Ordnung. Weiterhin hat die Firma nicht nur alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um Geruchsbelästigungen zu verhindern, sondern auch darüber hinaus Investitionen zur weiteren Verhinderung von Gerüchen getätigt. (...) Es kann bestätigt werden, dass ab und zu erheblicher Gestank wahrnehmbar ist, insbesondere jedoch oberhalb der Siedlung. Eine Ursache für den Gestank konnte nicht ermittelt werden. Die Kanalisation als Verursacher ist auszuschließen, sie ist lediglich Überträger eines geruchsbelasteten Abwassers. Und schließlich der Hinweis auf die in diesem Fall anwendbare Geruchsimmissions-Richtlinie: Danach sind Geruchsimmissionen in der Regel als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung in Wohngebieten zehn Prozent der Stunden eines Jahres überschreitet. Das bedeutet, dass es im Jahr zu 876 Stunden mit einer Geruchsbelästigung kommen darf. Diese Stundenzahl wurde hier nicht erreicht. Es gibt eben Gerüche, da ist die Windrichtung die letzte Hoffnung...