Der Rat der Stadt hat am Donnerstag die Resolution Keine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung durch TTIP und CETA mit großer Mehrheit angenommen bei Enthaltung der CDU. Zur Kenntnis genommen wurde dabei der Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 11. Dezember 2014. Darin wird darauf hingewiesen, dass sich ein Kommunalparlament mit dem vorgesehenen Freihandelskonzept TTIP lediglich dann befassen dürfe, wenn es einen spezifischen Bezug zur örtlichen Situation gebe.
Die Stadtverwaltung sah sih daraufhin genötigt darauf hinzuweisen, dass der Oberbürgermeister im Falle einer Beschlussfassung des Rates zu dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Ratsgruppe und der W.i.R.-Ratsgruppe prüfen müsse, ob sich der Inhalt des Beschlusses in den vom Ministerium aufgezeigten Grenzen bewegt. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre der Oberbürgermeister verpflichtet, seiner Beanstandungspflicht gemäß § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW nachzukommen. Dieser Prüfung sehen die Fraktionen und Gruppen, die sich in der Ratssitzung zu der ergänzenden Vorlage der Verwaltung mit keinem Wort äußerten, offenbar gelassen entgegen.