Ob Billigstromanbieter Neukunden mit einem dubiosen Bonus köderten, E-Mails mit gefälschten Rechnungen namhafter Unternehmen im Umlauf waren oder Kreditinstitute die Erstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsentgelte verweigerten: 5.140 Anfragen und Kontakte zeigen, dass die Verbraucherzentrale in Remscheid auch 2014 erste Anlaufstelle bei Verbraucherproblemen war. Ständige Herausforderung für die Beratungsstelle in der Alleestraße: Auf aktuelle Entwicklungen schnell zu reagieren.
Eine Nachfragewelle schwappte in die Beratungsstelle, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass Bearbeitungsentgelte für Darlehen unzulässig sind, berichtet Beratungsstellenleiterin Lydia Schwertner. Ratsuchende wollten wissen, für welche Verträge Erstattungen möglich sind, welche Verjährungsfristen gelten und erkundigten sich nach Rückforderungsmodalitäten. Mit Musterbriefen und Informationen wurde der Weg zum Recht gebahnt.
Zudem sorgten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in einer Vielzahl von Immobiliendarlehnsverträgen für ausgebuchte Beratungstermine: Denn wurden Wohnungskäufer oder Bauherren falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den Vertrag unter Umständen noch ewig widerrufen. Von der vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro, zahlen mussten oder noch sollen. Denn sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung, erläuterte Lydia Schwertner.
Wieder einmal standen bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Dabei ging es immer wieder um Probleme beim Umzug, Anbieterwechsel und aggressive Vertriebsmethoden:
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