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Neues Geld vom Bund zur Förderung von Investitionen

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Am 18. März beschloss das Bundeskabinett, finanzschwachen Kommunen bis 2018 insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Aus diesem „Topf“ sollen Investitionen bis zu 90 Prozent gefördert werden, d. h. Länder und Gemeinden müssen mindestens zehn Prozent des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten. Darunter fallen nicht nur Maßnahmen zur Lärmbekämpfung bei Straßen, sondern auch zur Bekämpfung von Schienen- oder Industrielärm, zur Brachflächenrevitalisierung als Teil von Städtebaumaßnahmen, zum Barriere-Abbau im ÖPNV als Bestandteil des Städtebaus, zur Luftreinhaltung, zur Lärmbekämpfung und zum Ausbau überbetrieblicher Berufsbildungsstätten in kommunaler Trägerschaft. Förderungsfähig soll ferner die energetische Sanierung von Einrichtungen von kommunalen oder gemeinnützigen Einrichtungen sein.

Für die Umsetzung des neuen Sonderinvestitionsprogrammes hat die Stadtverwaltung Remscheid eine Lenkungsgruppe eingerichtet, der unter Leitung des Stadtkämmerers folgende Dienststellen / Referate angehören: Stadtentwicklung, Bauen und Wirtschaft; Rechnungsprüfung; Gebäudemanagement; Schule und Bildung; Jugend, Soziales und Wohnen; Umwelt und die TBR (Technische Betriebe Remscheid). Da das Programm zahlreiche Parallelen zum Konjunkturpaket II (aus dem Jahre 2009) aufweist, soll das Gebäudemanagement auch diesmal wieder die zentrale Koordinierung und das Controlling des Förderverfahrens übernehmen. Die Lenkungsgruppe wird in den nächsten Monaten - in Abhängigkeit von der Höhe der zugewiesenen Mittel - eine Projektliste erstellen, über die nach der Sommerpause der Rat der Stadt entscheiden wird.


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