Teil 1
Der Kampf der freien" Schmiede und Fabrikanten", wie sich damals die Unternehmer zu nennen begannen, gegen die zünftischen Bindungen begann mit einem energischen, aber erfolglosen Vorstoß des Johann Hens und seiner Freunde gegen das Schleifermonopol in den Jahren 1727 bis 1734. Mit einigen Unterbrechungen dauerte das Ringen um die Freiheit in Handel und Gewerbe bis 1809. Es führte in der Zeit von 1759 bis 1766 zu einer Entzweiung von Kleinschmieden und Fabrikanten", wodurch die von Joh. Peter Frohn und seinen Gesinnungsgenossen erstrebte Gründung eines privilegierten Kleinschmiedehandwerks" vereitelt wurde. Dann wogte der Kampf noch weitere Jahre hin und her und griff sogar nach Solingen über. Nachdem dann im letzten Regierungsjahr des Kurfürsten Karl Theodor (1798) und unter seinem Nachfolger Maximilian Joseph (1801) das Monopol der Sensen- und Stabschleifer durchlöchert worden war, machte Napoleon im Jahre 1809 dem ganzen Zunft- und Privilegienzwang durch einen Federstrich ein Ende.
Keine Bewegung griff derart tief in das gewerbliche und bürgerliche Lebenein wie der fast hundertjährige Kampf um das Schleifermonopol. Nach den Bestimmungen des Privilegs vom Jahre 1600 war den Schleifern des Sensenhandwerks das ausschließliche Recht zur Bearbeitung ihrer Erzeugnisse verliehen worden. Solange das Sensenhandwerk blühte und die vereidigten Schleifer ihr gutes Auskommen fanden, herrschte die schönste Eintracht. Als aber die Sensenbestellungen immer spärlicher wurden, dagegen die andern Schmiede Aufträge in Hülle und Fülle erhielten, behaupteten die Schleifer, auf Grund ihres Privilegs das ausschließliche Recht zum Schleifen und Polieren sämtlicher Werkzeuge zu besitzen. Die Kleinschmiede, die bisher ihre Waren teils selber geschliffen, teils an Solinger Schleifer vergeben hatten, bestritten diese Ansprüche und suchten auf dem Klagewege das Recht des freien Schleifens zu erringen.
Die ersten, die mit den vereidigten Schleifern in Konflikt gerieten, waren die Schmiede Johann Hens im Dahl, Wilhelm Klein in Cronenberg und Peter Thomas in Elberfeld. Diese gehörten nicht zur Bruderschaft der Sensenschmiede. Sie stellten Schuppen, Hacken und Beile her und hatten ihren Hämmern Schleifkotten angegliedert, um ihre Erzeugnisse gleich an Ort und Stelle selber zu schleifen. Am 10. Oktober 1727 beklagten sie sich beim Kurfürsten, dass sie von den Schleifern beschwert" und in der Verfertigung ihrer Waren wider alles Recht behindert würden. Sie wiesen darauf hin, dass sie schon 50 bis 60 Jahre diese Fabrikation geübt und damit ihr tägliches Brot verdient hätten und baten um landesherrlichen Schutz. Es kam zum Prozess, und der Elberfelder Richter, der auch dem Cronenberger Handwerksgericht vorstand, wurde von der Regierung um ein Gutachten angegangen. Er verwies auf das Privilegium von 1600 sowie auf die Cronenberger Beschlüsse vom 13. Dezember 1706 und vom 7. Februar 1709, nach denen alles, was unter das Stabwerk sortiert und anderes, was nicht in das verschlossene Handwerk gehört", also auch Schuppen, Hacken und Beile, nur von zünftigen Schleifern geschliffen werden sollten. Darauf entschied der Kurfürst Karl Philipp am 13. April 1728 kurzerhand, dass Johann Hens und Consorten, die sich als Hammerschmiede auch des Schleifens annehmen wollten, solches strengstens und nachdrücklichst zu inhibiren (verbieten) sei".
"Vom Zunftwesen zur Gewerbefreiheit - Schleifer-Monopol (I)" vollständig lesen