Das Bergische Städtedreieck geht davon aus, dass im Rahmen der kommenden EU-Förderperiode eine Förderung zur Umsetzung der innovativen Strategien des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes Bergisches Städtedreieck möglich ist. In der abgelaufenen Förderperiode 2007-2013 sollten Remscheid, Solingen und Wuppertal neben dem Ruhrgebiet seitens der Landesregierung bereits einen exklusiven Zugang zur Gewerbeflächenförderung erhalten, der jedoch aufgrund der sogenannten 5 ha-Regel (Mindestgröße für zu entwickelnde Gewerbebrachen) faktisch nicht möglich war. Mit der Aufnahme des Bergischen Städtedreiecks in die Förderkulisse der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Förderung) besteht diese Anforderung jedoch nicht mehr, so dass die Region eine entsprechende Förderung unrentierlicher Kosten zur Gewerbegebietsentwicklung mit GRW-Mitteln erhalten kann, die entsprechend der Aussagen des EFRE-OPs projektbezogen auch mit EFRE-Fördermitteln kombinierbar ist.
- Themenschwerpunkt Modernisierung im Bestand: Unter dem Oberbegriff »Modernisierung im Bestand« steht die Anpassung bestehender Gewerbegebiete an künftige Anforderungen im Fokus. Hierunter fallen u.a. die Aufbereitung von Altlastenflächen, Nachverdichtungsmöglichkeiten von Betrieben, betrieblich bedingte Umstrukturierungen und Anpassung von Produktionsprozessen, Aufwertung des öffentlichen Raums, Installierung von Gewerbegebietsmanagern und die energetische Sanierung bestehender Gewerbe- und Industriebauten sowie die Verbesserung der Ressourceneffizienz. Durch diese Maßnahmen sollen sich veraltete Industrieliegenschaften und Gewerbeparks zu modernen und wettbewerbsfähigen Gewerbestandorten entwickeln und eine Alternative zur »Grünen Wiese« darstellen.
- Themenschwerpunkt Gewerbebrachen: Angesichts geringer Neuerschließungspotenziale in einem topografisch schwierigen Umfeld sowie zahlreicher leer stehender Gewerbeareale in allen drei Städten wird einer Förderung der Nachnutzung von Gewerbebrachen in den nächsten Jahren eine entscheidende Rolle zukommen.
- Themenschwerpunkt Leuchtturm: Eine weitere Zielsetzung des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes steht unter der Überschrift »Leuchttürme «. Die Region will neue Leitmärkte entwickeln und setzt dabei besonders auf Themen der Ressourceneffizienz, des Klimaschutzes, der Ressourcenschonung und nachweisbarer Forschungs- und Innovationseffekte. Hierfür sollen ein oder mehrere Gebiete entsprechend der Leitmarkt- sowie Clusterstrategie des Landes NRW entwickelt werden. Da das Bergische Städtedreieck nicht über großflächige Brachflächen für eine solche Entwicklung verfügt, muss die Umsetzung eines solchen Leuchtturms in neu ausgewiesenen Gewerbegebieten erfolgen.
- Themenschwerpunkt Zusammenarbeit: Nicht nur die drei bergischen Großstädte untereinander arbeiten auf dem Gebiet der Gewerbeflächenentwicklung eng zusammen; es ergeben sich Anknüpfungspunkte auch mit den unmittelbar angrenzenden Kommunen der umliegenden Kreise. In Einzelfällen soll geprüft werden, ob etwa über eine gemeinsame Erschließung die Kooperationsansätze noch vertieft werden können.
(aus: ECKPUNKTE DES REGIONALEN STRUKTURPROGRAMMS FÜR DIE EU-FÖRDERPERIODE 2014 2020, den Ratsfraktionen in den drei bergischen Großstädten zum Jahresbeginn vorgelegt von der Bergischen Entwicklungsagentur)