Unter den Sechzehn-Kleinschmiedeberufen nahmen Feilenschmiede und Feilenhauer eine wichtige Stellung ein. Über die Verhältnisse in diesem Gewerbezweige, der sich neben der Herstellung von Sägen zu dem bedeutendsten im Rahmen der Bergischen Werkzeugindustrie auswuchs, sind wir durch Lohnstreitigkeiten der Feilenhauer gegen Ende des 18. Jahrhunderts genauer unterrichtet. Im Jahre 1756 scheint die Zahl der Feilenhauer schon recht erheblich gewesen zu sein. Als Johann Peter Frohn und Johann Wilhelm Paß sich von den Kleinschmieden in den Ämtern Elberfeld, Beyenburg und Bornefeld ihre Vollmacht zwecks Vertretung ihrer Belange ausstellen ließen, wurde das betreffende Schriftstück von 16 Feilenhauern unterzeichnet. Von diesen wohnten acht im Dorfe Remscheid; drei in Stachelhausen, zwei in Buchen und je einer auf dem Bruch, einer auf dem Scheid und in Hasten. Da zahlreiche Kleinschmiede damals Bedenken trugen, ihre Unterschrift herzugeben, teils weil sie grundsätzliche Gegner der beabsichtigten Vereinigung waren, teils um sich mit den Kaufleuten, ihren Abnehmern, nicht zu verfeinden, so gibt dieses Verzeichnis kein vollständiges Bild von dem Stand der Remscheider Feilenindustrie vor 170 Jahren. Das geht auch aus der geringen Zahl der mitunterzeichneten Feilenschmiede hervor; es waren nämlich nur vier. Immerhin ist es bezeichnend, dass unter den Kleinschmieden der Ämter Elberfeld und Beyenburg, soweit sie ihre Unterschrift leisteten, weder ein Feilenschmied, noch ein Feilenhauer genannt wird, so dass Remscheid als Sitz der Feilenindustrie vor etwa zwei Jahrhunderten schon deutlich hervortritt. Doch müssen später innerhalb des Remscheider Gebiets erhebliche Verschiebungen vor sich gegangen sein, weil z. B. in Bliedinghausen und Berghausen, wo heute die Feilenindustrie ihren Hauptsitz hat, unter den 17 angeführten Kleinschmieden weder ein Feilenhauer, noch ein Feilenschmied genannt wird.
In den Kriegswirren gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatte mit den übrigen Gewerbezweigen des Bergischen Landes auch das Feilengewerbe schwer zu leiden. Zu den durch die allgemeine Unsicherheit bedingten Absatzschwierigkeiten kam noch die Verteuerung der Rohstoffe und der Lebensmittel, so dass viele Familien in die drückendste Not gerieten. Kein Wunder, dass sich damals manche Kleinschmiede bemühten, durch Lohnerhöhungen ihre Lage zu verbessern. Am 23. Februar 1797 trafen Remscheider und Wermelskirchener Feilenhauer untereinander ein Abkommen. Sie beschlossen, von 100 Packfeilen fünf Reichstaler Haulohn zu fordern und für die Zuwiderhandelnden eine Strafe von acht Kronentalern festzusetzen. Die Niederschrift dieses Beschlusses wurde von Johann Peter Falkenrath als Vertreter der Feilenhauer dem Ver-walter des Bergischen Amtes Bornefeld, von Schatte", überreicht. Dieser eröffnete aber dem Bittsteller, dass die Entscheidung hierüber nicht in seiner Macht stände, sondern bei der Landesregierung nachzusuchen sei, und dass die Schmiede und Kaufleute in dieser Frage zu Wort kommen müssten. Johann Peter Falkenrath bat den Amtsverwalter, er möchte dann wenigstens den Beschluss öffentlich bekannt machen lassen, damit die Kaufleute und Schmiede davon benachrichtigt würden. Der Amtsverwalter gestattet daraufhin, dass die Vereinbarung der Feilenhauer in der Kirche zu Remscheid, wie es damals bei amtlichen Bekanntmachungen Sitte war, verkündigt wurde.
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