
Lange haben die Lüttringhauser Bürger und auch die
Kommunalpolitiker gerätselt, warum ALDI seine Filiale an der Lindenstraße
aufgeben und auf dem Gelände der früheren Braunschen Fabrik zwischen Schulstraße und Kreuzbergstraße eine
neue bauen will (schon im September/Oktober soll sie fertig sein). In der
gestrigen Sondersitzung der Bezirksvertretung Lüttringhausen lüfteten Stadplanerin
Sigrid Burkhart und Jörg Schubert, der Leiter des städtischen Fachdienstes Bauen,
Vermessung, Kataster, auf Nachfrage das Geheimnis: Weil ALDI im Umfeld des
Rathauses - planungsrechtlich ein zentraler
Versorgungsbereich - seine Verkaufsfläche von 799 auf 1.000 Quadratmeter
vergrößern will. Ein entsprechender Bauantrag wurde inzwischen eingereicht und
von der Stadtverwaltung an die Bezirksregierung in Düsseldorf weitergeleitet. Auf
die von der Stadt erteilte Genehmigung des neuen Filialgebäudes samt 100
Parkplätzen hat der neue Antrag zunächst keine Auswirkungen, da sich die
Vergrößerung der Verkaufsfläche nur durch Umsetzen einer Innenwand erreichen
lässt, ohne dass sich außen an dem neuen Gebäude etwas ändert. Allerdings
erwartet die Stadtplanerin von dem Investor ein Verkehrsgutachten, das Aufschluss
darüber gibt, ob die um mehr als 25 Prozent vergrößerte Verkaufsfläche zu einem
größeren Kundenstrom führen wird. Bei einer höheren Verkehrsfrequenz, so Jörg
Schubert, müsse die umstrittene An-/Ausfahrt Kreuzbergstraße den neuen Gegebenheiten
unter Umständen angepasst werden.
Ganz im Gegenteil, meinte Peter Maar, der Vorsitzende des
Heimatbundes Lüttringhausen, nach der Sitzung. Zu Beginn hatte er von der
Verwaltung wissen wollen, warum diese die im ersten Bauantrag gewünschte Zufahrt
von der Kreuzbergstraße überhaupt genehmigt und es nicht, wie von der
Bezitksvertrtung Lüttringhausen gewünscht, bei der Zufahrt Schulstraße belassen
habe. Antwort: Weil der Investor damit nicht einverstanden gewesen sei. Eine
Antwort, die die Kommunalpolitiker nicht befriedigen konnte. Sie sehen in dem
zweiten Bauantrag nun die Chance, die Zufahrt Kreuzbergstraße doch noch zu
verhindern. Begründung: Bei einem größeren Kundenstrom sei das Verkehrschaos
vor dem Rathaus Lüttringhausen ansonsten unabwendbar.

Der von der BV Lüttringhausen gestern beschlossene Antrag 1. In Bezug auf die Baugenehmigung, insbesondere die Erschließung zur Kreuzbergstrasse, wird die Bezirksvertretung rechtlichen (anwaltlichen) Rat einholen. Insbesondere interessiert, ob dieser Teil der Baugenehmigung rechtlich angefochten werden kann und wer klageberechtigt sein könnte. Besteht auch die Möglichkeit eines Verwaltungsstreitverfahrens der Bezirksvertretung gegen die (Bau-) Verwaltung? |
Davor hatte die Polizei übrigens schon im vorigen Jahr gewarnt, als das Bauprojekt (mit damals noch 799 Quadratmetern Verkaufsfläche) Thema der Verkehrsbesprechung war. Zusätzlichen ein- und abbiegenden Verkehr auf und von der Kreuzbergstraße hatte die Polizei schon damals für zu gefährlich gehalten, wie sich gestern am Rande der BV-Sitzung herausstellte. Warum die Verkehrsbesprechung sich dennoch anders entschied und der zweite Ein-/Ausfahrt zustimmte, blieb unklar. Grundsätzlich meinte Jörg Schubert gestern, die zweite Zufahrt entlastet alle umliegenden Straßen, speziell die Schulstraße mit dem benachbarten Kindergarten. Doch da konnte SPD-Sprecher Björn Gottschalk (Foto) nur den Kopf schütteln. Ein Rückstau auf der Kreuzbergstraße sei wahrscheinlicher.
Die Rolle der Verkehrsbesprechung war nicht die einzige Ungereimtheit in diesem Verfahren. So sah gestern Stephan Jasper von den Grünen einen seltsamen Widerspruch in der Tatsache, dass die Verwaltung zunächst Wert darauf gelegt habe, dass die Bushaltestelle neben der Zufahrt Kreuzbergstraße unverändert bleibt, später aber deren Verlegung vorgeschlagen habe. Auch sehe der genehmigte erste Bauantrag die Verlegung des Behindertenparkplatzes neben der Zufahrt in östliche Richtung vor. De facto bedeutet das aber (auch wenn so nicht formuliert), dass dafür ein regulärer öffentlicher Parkplatz weichen muss; er soll entfallen. Das aber, so Jasper, sei an die Bezirksvertretung vor der Genehmigung des Bauantrages nicht herangetragen worden. Mit anderen Worten: Die Politik habe ihr Entscheidungsrecht, das ihr zwar nicht bei Bauanträgen zukomme, wohl aber bei öffentlichen Parkplätzen, nicht ausüben können. Ein Manko, das durch den zweiten Bauantrag glücklicherweise behoben werden könne. Durch den Beschluss der BV, die beiden Parkplätze neben der Zufahrt Kreuzbergstraße unverändert zu lassen.
Dieser Ergänzungsantrag wurde einstimmig angenommen. Der
eigentliche Antrag aber, den die SPD gestellt und der zu dieser Sondersitzung
geführt hatte, bekam die drei Stimmen der CDU nicht; sie enthielt sich.
CDU-Sprecher Andreas Stuhlmüller begründete das damit, dass der Antrag, wegen
der zweiten Zufahrt anwaltlichen Rat einzuholen, juristisch anspruchsvoll und
politisch nicht zielführend sei. Dagegen begrüßten Waltraut Bodenstedt
(W.i.R.) und Stephan Jasper (Grüne) den
Antrag der SPD ausdrücklich. Jasper: Der Investor hat alles getan, um die
Politik abzuschütteln und ihr Gestaltungsmöglichkeiten zu nehmen! In der
Beurteilung des zweiten Bauantrages (1.000 qm Verkaufsfläche) waren sich die
Fraktionen dann wieder einig. Björn Gottschalk brachte es auf den Punkt: Der
Investor hat uns an der Nase herumgeführt!