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Veränderungssperre zum B-Plan Nr. 661 bald rechtskräftig

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Um keine Fristen verstreichen zu lassen, die zu einer Regressklage an die Stadt führen könnten, stimmte die die Bezirksvertretung Süd am 24. Juni einer Veränderungssperre zu, die die Umsetzung der Ziele des Bebauungsplans Nr. 661 für das Gebiet Burger Straße zwischen Bliedinghauser Straße und Reinhard-Mannesmann-Straße und des im Aufstellung befindlichen neuen Einzelhandelskonzepts sichern soll. Der Rat der Stadt beschloss diese Veränderungssperre am 1. Juli. Kommenden Mittwoch nun wird dieser Beschluss im Amtsblatt veröffentlicht wird damit rechtskräftig. Im Bereich des Bebauungsplans dürfen demnach keine Bauvorhaben durchgeführt werden; nur wenn ein Vorhaben den Zielsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht, kann die Verwaltung nach Zustimmung der zuständigen politischen Gremien eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilen. Die Fragen, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 24. Juni im Zusammenhang mit dem B-Plan und der Veränderungssperre gestellt wurden, hat die Verwaltung nun beantwortet. Die Mitteilungsvorlage steht auf der Tagesordnung der BV-Sitzung am 20. August. Der Waterbölles dokumentiert die Antworten nahfolgend:

  • Erhalt des Mannesmannturms und Verbleib der Gedenksteine: Der Werbepylon der Firma Mannesmann im Bereich der heutigen Stellplatzanlage steht seit dem 4.9.2002 unter Denkmalschutz. Der Erhalt des Turms ist damit durch die Regelungen des Denkmalschutzgesetzes gesichert. Im Bebauungsplan wird die denkmalgeschützte Anlage nachrichtlich dargestellt, darüber hinaus ist beabsichtigt, die Festsetzungen im Bebauungsplan so zu treffen, dass keine Nutzungskonflikte mit dem Denkmal entstehen. Die ehemals im Park vorhandenen Gedenksteine wurden durch den ehemaligen Eigentümer geborgen und aufbereitet. Sie sollen an einem neuen, angemessenen Standort in der näheren Umgebung wieder aufgestellt werden, in die Standortsuche ist auch der Förderverein MannesmannHaus e.V. eingebunden.
  • Nutzungsabsichten des Investors zu dem Discounter nordöstlich des Parkplatzes: Konkrete Planungen des Investors für den bestehenden Discountmarkt sind der Verwaltung nicht bekannt. Der bisherige Standort des Discounters ist als Verbrauchermarkt mit 745 m² Verkaufsfläche genehmigt worden. Diese Nutzung fällt unter den Bestandsschutz und wird von der Veränderungssperre Nr. 67 bzw. den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 661 nicht erfasst. Wesentliche Änderungen wie z.B. Änderung der Verkaufsfläche oder Nutzungsänderungen fallen dagegen unter die Regelungen der Veränderungssperre.
  • Grenzwert der überbaubaren Fläche: Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB setzt unter anderem voraus, dass die im Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Fläche einen bestimmten Wert nicht überschreitet. Die überbaubare Fläche kann aber erst im konkreten Planentwurf genau ermittelt werden, deshalb wurde der Wert für den Aufstellungsbeschluss überschlägig ermittelt. Dazu wurden die Größe des Plangebiets und die Zielsetzung des Plans herangezogen, z.B. wurde die verbleibende Grünfläche als nicht überbaubar angerechnet. Nach dieser Berechnung wird der Wert von 20.000 m² mit hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten.
  • Wohnbebauung Burger Straße: Die Zielsetzung einer Wohnbebauung an der Burger Straße betrifft die vorhandene Bebauung auf den Grundstücken Burger Straße 87-98. Hier sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Nutzung geschaffen werden; die Entwicklung neuer Bauflächen ist nicht vorgesehen. Dieser Bereich liegt im Geltungsbereich der Veränderungssperre. Dabei kann für Bauvorhaben, die der Zielsetzung des Bebauungsplans nicht wiedersprechen, mit Zustimmung der zuständigen politischen Gremien eine Ausnahme von der  Veränderungssperre erteilt werden.
  • Erhalt der Bäume: Ziel des Bebauungsplans Nr. 661 ist es, die bestehende Grünfläche mit dem Baumbestand dauerhaft zu sichern und zu erhalten. Dies betrifft die Fläche zwischen den Tennisplätzen bzw. der Baustelle des neuen Discounters, der bestehenden Bebauung an der Burger Straße und der Bliedinghauser Straße sowie dem Gelände des Röhrenwerks.
  • Beantragte Bauvorhaben: Der Investor hat einen Bauantrag für einen Lebensmitteldiscounter mit 799 m² Verkaufsfläche südwestlich des heutigen Parkplatzes gestellt. Dieser Bauantrag ist genehmigt und die Bauarbeiten laufen derzeit. Weiterhin gibt es eine genehmigte Bauvoranfrage für einen Lebensmitteldiscounter mit 799 m² Verkaufsfläche auf der Fläche der heutigen Tennisplätze unmittelbar neben dem im Bau befindlichen Markt. Für dieses Vorhaben ist am 30.7.2014 ein Bauantrag eingereicht worden, dieser wird derzeit geprüft. Wenn dieser Antrag der genehmigten Bauvoranfrage entspricht, ist er planungsrechtlich genehmigungsfähig. Die Veränderungssperre greift nur, wenn wesentliche Abweichungen zur genehmigten Bauvoranfrage bestehen.
  • Darüber hinaus ist vom Investor ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans gestellt worden (s. Ds.-Nr. 14/3976), der die planungsrechtliche Grundlage für zwei großflächige Märkte südwestlich des Parkplatzes schaffen soll (Vollsortimenter mit 1.500 m² Verkaufsfläche, Discounter mit 1.200 m² VK-Fläche). Diese Betriebe sollen an Stelle bzw. durch Erweiterung der beiden genehmigten Märkte entstehen. Da das kommunale Einzelhandelskonzept und der BP 661 ... andere Zielsetzungen haben, kann diesem Antrag nicht entsprochen werden. Bauvoranfragen oder Bauanträge für diese großflächigen  Märkte liegen nicht vor.

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