Die Regelung des Verkehres rund um das geplante DOC trägt maßgeblich zum Funktionieren des Projektes bei. Die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und die vorgestellte Simulation lassen noch einige Fragen offen, stellten die Remscheider Grünen nach der Bürgerversammlung zum DOC im Forum Hacikenberg fest. Und damit waren sie nicht alleine. Die Fragen der grünen Fraktion zum Verkehrsgutachten beantwortete die Verwaltung am vergangenen Donnerstag im Haupt- und Finanzausschuss wie folgt schriftlich:
Nach Aussage von Frau Burkhart soll der Verkehr durch städtebauliche Maßnahmen von der Spielberggasse ferngehalten werden. Welche Möglichkeiten werden gesehen die Spielberggasse vom Autoverkehr freizuhalten? Wohin soll der von dort verdrängte Verkehr fließen? Inwieweit harmoniert diese Überlegung mit den Planungen zu den Knotenpunkten? Die Anbindung des geplanten DOC im Bereich Spielberggasse an die historische Altstadt Lennep ist eine der zentralen Aufgabenstellungen in der weiteren verkehrstechnischen und städtebaulichen Planung zum DOC. Die weitere Detailplanung insbesondere der verkehrlichen Situation wird Aufschluss darüber geben, inwieweit die Spielberggasse die Verlagerung des Pkw-Verkehrs von der Wupperstraße nach deren Einziehung übernehmen kann, oder ob es zu anderen Verlagerungsthemenfeldern wie z.B. im Bereich der Rospattstraße o.ä. kommt. Der Auftrag zur Planung dieses zentralen Punktes wird in den kommenden Wochen erteilt.
Wie soll der Fußgänger- und Autoverkehr in der Lenneper Altstadt in Einklang gebracht werden? Wurde möglicher Parksuchverkehr über die Mühlenstraße in die Simulation mit einbezogen? Im Bereich der Altstadt Lennep selbst sollen keine zusätzlichen Autoverkehre durch das DOC entstehen. Hierzu wurden ausführliche Erläuterungen insbesondere hinsichtlich der Installation eines dynamischen Parkleitsystems in den Bürgerversammlungen gegeben. Insofern ist nach heutiger Sachlage nicht davon auszugehen, dass der Autoverkehr im Bereich der historischen Altstadt mit Ausnahme der Situation Spielberggasse/Stadion sich signifikant verändert.
Gibt es Ersatz für die wegfallende Parkfläche am Jahnplatz? Im Rahmen der weiteren Planungen zum DOC ist die Thematik der Erstellung eines Gesamtparkkonzepts für Lennep insbesondere für den Bereich Lennep Altstadt und Umgebung erforderlich. Diese Aufgabenstellung umfasst auch evtl. Ersatzparkflächen für den Entfall des Jahnplatzes zu eruieren und entsprechend zu kennzeichnen. Auch dies ist eine Aufgabenstellung der kommenden Monate.
Ist es möglich das Parkhaus auf dem Kirmesplatz um mindestens eine Etage in die Tiefe zu bauen? Zur Thematik der Höhe und der Anzahl der Etagen des Parkhauses auf dem Kirmesplatz sind sowohl im Rahmen der beiden Öffentlichkeitsveranstaltungen der vergangenen Woche als auch bereits in schriftlicher Form verschiedenste Anregungen an die Verwaltung herangetragen worden. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser Anregungen und aufgrund der weiteren Detaillierung im Bebauungsplan hier Planänderungen erforderlich werden sowohl betreffend die Höhe als auch betreffend Ausgestaltung und Etagen.
Wann ist mit der Untersuchung der übrigen Verkehrsströme rund ums DOC und in Lennep zu rechnen? Ist die Einrichtung von Anliegerstraßen und Anliegerparken, z.B. in der Brehmstr., Röntgenstr., Albrecht-Thaer-Str., Hentzenallee vorgesehen? Für den Gesamtbereich Lennep ist ein Konzept für den ruhenden Verkehr zu entwickeln. Die genannten Anregungen müssen Eingang finden in die Prüfung eines solchen Konzeptes.
Worauf basiert die Annahme, dass aus Richtung Radevormwald Halver Lüdenscheid kaum DOC-Verkehr über die B229 anreist? Worauf basiert die Annahme, dass täglich nur 14 Autos aus Richtung Lüttringhausen/Eisernstein das DOC anfahren? Warum ist in der Simulation kein An- und Abreiseverkehr aus Richtung Wermelskirchen, Hückeswagen, Wipperfürth und Gummersbach erkennbar? Wie sollte möglicher Abreiseverkehr, insbesondere am Knoten Trecknase, geregelt werden? Diese Fragen wurden dem Büro Brilon Bondzio Weiser zur Beantwortung übermittelt. Die Beantwortung dieser Fragen wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates am 3. Apil erfolgen.
Ist ein ÖPNV- und SPNV-Konzept für die DOC-Verkehrsplanung vorgesehen? Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? Auch hier gilt, dass in den kommenden Monaten eine Gesamtplanung betreffend Anbindung des DOC an den ÖPNV über die derzeit vorhandenen Linien und ggf. ergänzende Linien zu entwickeln ist.
Der Gutachter geht durchschnittlich von einer Besetzung von mindestens 2,5 Personen pro Fahrzeug aus. Inwieweit hält die Fachverwaltung diese Annahme für gerichtsfest? Die Thematik der Besetzung der Fahrzeuge, die künftig ein DOC besuchen werden mit 2,5 Personen pro Fahrzeug ist mehrfach sowohl im Vorfeld der Öffentlichkeitsveranstaltungen aber auch bei den Öffentlichkeitsveranstaltungen selbst diskutiert worden, und der beauftragte Gutachter hat auch mehrfach diesbezüglich Stellung bezogen. Eine der Anregungen aus den Öffentlichkeitsveranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine alternative Prüfung des Verkehrskonzeptes bei einer durchschnittlichen Besetzung von 2,0 Personen pro Fahrzeug. Ob dies eine komplett neue Berechnung bzw. neue Simulation erfordert und inwiefern dies mit vertretbarem Aufwand durchführbar ist, wird am 21.03.2014 im Rahmen der Evaluierung der beiden Öffentlichkeitstermine mit dem Verkehrsgutachter erörtert. Die Verwaltung wird diesbezüglich in der Sitzung des Rates am 03.04.2014 berichten.
Welche aktiven oder/und passiven Schallschutzmaßnahmen sind für die Ringstraße sowie für die direkte Umgebung des DOC, inklusive Parkhaus, vorgesehen? Werden vor dem Hintergrund der 9 Mio. Deckelung die Kosten dafür ganz oder nur teilweise vom Investor übernommen? Wie bereits in den Öffentlichkeitsveranstaltungen der vergangenen Woche durch den Ersteller des Schallgutachtens erläutert, ist zum jetzigen Zeitpunkt klar, dass das geplante Parkhaus im Bereich des Kirmesplatzes durch aktive Schallschutzmaßnahmen (geschlossene Bauweise) schalltechnisch abzuschirmen ist. Die erforderlichen aktiven oder passiven Schallschutzmaßnahmen im Straßenraum müssen durch Einzeluntersuchungen im Bereich von Fassaden, Zwischenräumen zwischen einzelnen Gebäuden etc. genau lokalisiert werden. Erst dann kann eine abschließende Aussage darüber getroffen werden, ob aktive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. sog. Flüsterasphalt oder in Einzelfällen passive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. schalldämmende Fenster eingebaut werden müssen. Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen das sog. Verursacherprinzip, d.h., dass die Übernahme der Kosten durch den vom Bebauungsplan begünstigten Investor zu tragen sind.
Zugleih wies die Verwaltung am Donnerstag noch einmal darauf hin, dass das Verfahren zum Bebauungsplan derzeit den Sachstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht habe. Dieser Sachstand wird mit Sicherheit in den kommenden Monaten in Teilen vertiefende Untersuchungen insbesondere in bestimmten Detailpunkten betreffend Verkehr und Immissionen erfordern. Des Weiteren ist nunmehr auch eine detailliertere städtebauliche Entwurfsplanung durch das von dem Investor beauftragte Architekturbüro vorzulegen. Die ... Ergänzungen und Weiterentwicklungen im Prozess zur geplanten Ansiedlung des DOC sind notwendige Voraussetzung für den weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens und den Gesamtprozess der Ansiedlung eines DOC in Remscheid-Lennep.